Friede zu Prag. 178
Altenburg und nach deren Erlöschen auf die Nachkommen der
Töchter des Kurfürsten ). Erst am 14./24. und 30. April
10. Mai erfolgte unter Zustimmung der lausitzer Stände die
förmliche Uebergabe und am 16. August 1638 die Belehnung.
Den Zustand der katholischen Religion, der unter böhmischen
Schutz gestellt blieb, versprach Johann Georg unverändert zu
lassen. Des Kurfürsten Günstling Dietrich Taube wurde der
erste sächsische Landvoigt der Lausitz.
Die Kraft des Entschlusses, sich vom Kaiser loszureißen und
sich mit den Schweden zu verbinden, war dem Kurfürsten nicht
aus der Tiefe lebendiger Ueberzeugung gekommen, sondern ihm
nur durch die Noth äußerlich aufgedrungen worden; darum
gab er sich so leicht der Selbsttänschung hin, daß er mit dem
Frieden ein patriotisches Werk gethaun habe, während er im
Grunde dabei doch nur seiner Rathlosigkeit und Unentschlossen-
heit und noch weit unlauterern Triebfedern, nämlich der Eifersucht
gegen Schweden, das ihn zweimal vom Verderben gerettet hatte,
und der selbstsüchtigen Erwägung, daß er nur durch Preisgabe
seiner bisherigen Bundesgenossen und Anschluß an den Kaiser
den sehr zweifelhaft gewordenen Besitz der Lausitz werde retten
können, gehorcht hatte. Das Beste an dem Frieden war die
Modification des Restitutionsedicts, die einer Zurücknahme
desselben gleich kam; aber es konnte nicht fehlen, daß die
Preisgabe der Protestanten in Böhmen und Schlesien, des
pfälzischen Hauses und der ganzen reformirten Partei den
Landerwerb des Kurfürsten in das gehässigste Licht setzte. Daß
er aber durch seinen Abfall die Schweden nöthigte sich an
Frankreich einen neuen Bundesgenossen zu suchen und somit
noch eine fremde Macht in den Reichskrieg hereingezogen wurde,
1) Die Häuser Hessen-Darmstadt und Holstein-Gottorp; daher diese
zu der Theilung von 1815 ihre ausdrückliche Zustimmung zu geben
hatten. Der prager Haupltractat bei vünig, Neichsarchiv, Pam spec.
Gont. 1. 2, Forts., S. 82; der Ncbeurcceß ebendas. S. 102. 104. Der
Traditionsabschich v. 24. April, Görlitz, bei Wiesand, Staatsrechtliche
Verhältnisse der Oberlausitz (18-32) I, 267; der Traditionsreceß v. 10. Mai,
Guben, bei Glafey, S. 1014. — Ugl. Helbig, Der Prager Friede
in v. Raumer, Histor. Taschenb., Jahrg. 1858, S. 571 ff.
1638