Erbeinigung zu Naumburg. Exccutionsordunng. 7
die Beschränkung des Religionsfriedeus auf die mittelbaren
Güter gefallen zu lassen und dafür lieber den evangelischen
Unterthanen katholischer Fürsten die Garantie freier Religions-
übung durch eine besondere königliche Nebendeclaration aus-
zuwirken, sondern ihm hauptsächlich war es zuzuschreiben, daß
es über den achtzehnten Artikel, den von den Katholischen ge-
forderten geistlichen Vorbehalt, nicht zum Bruch des ganzen
Friedeuswerkes kam.
Es wäre unbillig, den Kurfürsten August für das Unheil
verantwortlich machen zu wollen, das in der Folge aus den
unverglichenen Punkten des augsburger Religionsfriedens em-
porgewuchert ist. Damals, unter dem noch frischen Eindrucke
von Moritzens Tod, von den gransamen Verfolgungen, die in
England über die Bekenner des Evangelinms ergingen, mußte
der rechtlich anerkannte Bestand einer selbständigen evangelischen
Kirche ein zu großer Gewin erscheinen, als daß man nicht
lieber einen mangelhaften Frieden hingenommen als ganz auf
denselben verzichtet hätte. Was August an der protestantischen
Kirche verschuldet hat, ist späleren Datums.
In Betreff der Erecutionsordnung ging zwar Angusts
Vorschlag, daß der jedemalige kreisausschreibende Fürst zugleich
auch Kreisoberster sein solle, nicht durch, vielmehr wurde die
Wahl des Obersien den Ständen jedes Kreises anheimgestellt.
Da jedoch auf einem Kreistage zu Zerbst die Stände Ober-
sachsens den Kurfürsten, in dessen Händen sich bereits das
erstere Amt befand, auch zum Kreisobersten ernannten, dies
Amt auch bei seinen Nachfolgern durch Wahl blieb (bis 1658,
voll welcher Zeil desselben laum mehr gedacht wird), so trat
hier factisch der beabsichtigte Zustand ein und half Sachsen
das Uebergewicht in seinem Kreise sichern.
Indem der augsburger Religionsfriede die Autonomie der
Landesfürsten in kirchlichen Dingen vollendete, führte er das
Reich einen neuen Schritt der Auflösung in eine Anzahl selb-
stäindiger Territorien entgegen, die nun auch nach außen ihre
cigene und nur zu oft den Interessen der Nation zuwider-
laufende Stellung zu den Fragen der Zeit einnahmen. Es