182 Kurfürst Johann Georg I.
bei Jankau den Weg in das Herz Osterreichs öffnete, im
Norden die Schweden Magdeburg und Torgau belagerten und
der Kaiser auf des Kurfürsten Bitten um Rath und Rettung
nur mit Ermahnungen und Vertröstungen antworten konnte,
als Königsmark, um den verstockten Sinn des Kurfürsten zu
brechen und ihm alle Mittel zu Feindseligkeiten zu entziehen,
schwere Contributionen ankündigte, die Gegend rings um Dresden
mit Feuer und Schwert kahl zu machen drohte, Rochlitz nahm,
die aus Böhmen herbeigezogenen sächsischen Regimenter bis
Dresden zurückwarf und durch die Einnahme von Meißen
14./24. August sich zum Herrn des dortigen Elbpasses machte,
auch die Nachricht von dem Frieden einlief, den Dänemark zu
Brömsebroe mit Schweden geschlossen hatte, da endlich bevoll-
mächtigte Johann Georg in seiner Hilflosigkeit, wenn auch mit
schwerem Herzen, den Kurprinzen zu Unterhandlungen mit den
Schweden, welche, durch beiderseitiges Entgegenkommen erleichtert,
schon am 27. August 6. September durch Abschluß eines
sechsmonatlichen Waffenstillstandes zu Kötzschenbroda das ge-
quälte Land vor der ferneren Nache der Schweden sicher stellten.
In Gemäßheit desselben sollte der Kurfürst zwar, seiner Reichs-
pflicht zu genügen, seine drei Regimenter wieder zur kaisexlichen
Armee stellen dürfen, sich aber verpflichten, keiner Partei Wer-
bungen zu verstatten, den Schweden monatlich 11000 Thaler
und einige Naturalien, die alleinige Besetzung Leipzigs, die Mit-
besetzung Torgaus, den freien Elbpaß daselbst und überhaupt
freien Durchzug zu gewähren. Ueber Verlängerung des Waffen-
stilsstandes kam man überein, die Verhandlungen in Eilenburg
fortzusetzen. Zwarx verzögerten sich dieselben, da sich der Vor-
theil wieder mehr den Kaiserlichen zuwendete, auch Lobkowit
vom Kaiser an Johann Georg geschickt wurde um eine dauernde
Aussöhnung desselben mit den Schweden zu hintertreiben; da
aber zu seiner Unterstützung etwas Ernstliches nicht geschah, so
mußte er sich endlich, wiewohl ungern, allen von den Schweden
gestellten Bedingungen fügen und in die Verlängerung des
auch für die Nachfolger bindenden Tractats bis zum all-
16%6 gemeinen Frieden willigen 31. März 10. April 1646,