Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

194 Inneres 1586—1656. 
Mutter erbot, 24 vom Adel auszusuchen, von denen monatlich 
zwei bei dem jungen Fürsten sich aufhalten, auf den Dienst 
warten, mit ihm Tafel halten und über dem Essen höfliche 
Discurse mit ihm pflegen sollten. Welchen verhängnißvollen 
Antheil sie an des Kanzlers Crell Proceß nahm, ist bereits 
oben erwähnt worden; in der jülich-cleveschen Erbsache, in den 
Einleitungen zum prager Frieden gab sie ihren Beirath. Es 
fehlte von Seiten der Regierung nicht au Versuchen, mit Hilfe 
der bleibend gewordenen Ausschüsse, von denen der engere sich 
selbst, der weitere sich aus der allgemeinen Nitterschaft ergänzte, 
sowie der seit 1550 aufgekommenen Deputationstage die Wirk- 
samkeit, das Mitregiment der Stände einzuschränken; allein 
einestheils wußte sich die allgemeine Ritterschaft dadurch ihren 
Einfluß zu sichern, daß auf den Deputationstagen außer den 
zwei Mitgliedern des engeren und den zwei des weiteren Aus- 
schusses auch noch drei aus ihrer Mitte zugegen sein mußten, 
denen dem Herkommen gemäß von Seiten der Städte die sieben 
Kreisstädte zugeordnet waren, anderntheils verhinderten die 
Ausschüsse und Deputationen selbst wiederholt durch den Hin- 
weis auf ihre Incompetenz, daß das Necht der Stände um- 
gangen würde. Der allgemeine Städteausschuß spaltete sich 
schon 1592 in einen engeren von acht und einen weiteren von 
dreizehn, später von siebzehn Städten 1), und da diese blieben, 
so fiel allmählich das Wahlrecht der Landschaft aus. 
Das Hauptgeschäft wie das wichtigste Recht der Stände 
bestand nach wie vor in der Bewilligung der Steuern, und 
da an Stelle des unter August so streng geordneten Haushaltes 
sehr bald eine Sorglosigkeit der Finanzwirthschaft einriß, welche 
schon lange vor dem Ausbruche des Krieges den von ihm an- 
gesammelten Schatz leerte und den Staatshaushalt zerrüttete, 
so gab die Geldbedürftigkeit des Landesherrn den Ständen 
1) Zu jenem gehörten Leipzig, Wittenberg, Dresden, Zwickau, Frei- 
berg, Chemnitz, Langensalza und Torgau; zu diesem Annaberg, Weißen- 
sels, Eilenburg, Großenhain, Weißensee, Herzberg, Schmiedeberg, Schnee- 
berg, Liebenwerda, Marienberg, Plauen, Neustadt a.]O., Weyda, Dellitzsch, 
Wurzen und Teunstädt.
	        
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