Die Landschaft. Finauzen. 195
immer neue Gelegenheit ihren Einfluß auf die Regierung zu
erhöhen und ihren Beschwerden Nachdruck zu verschaffen. Ander-
seits lag eine Gefährdung des ihnen zustehenden Bewilligungs-
rechtes gerade in dem Umstande, daß zwar die Abtragung der
steigenden Schulden der Kammer, welche bei der noch nicht
streug durchgeführten Scheidung zwischen Hof und Staat auch
für die mehr und mehr anwachsenden Bedürfnisse des letzteren
mit aufzukommen hatte, die Erhöhung der Stenern nothwendig
machte, aber über die Verwendung derselben durch die Kammer
den Ständen keine Controle zustand; als sie daher dennoch
Rechnungsablegung und Nachweis, wie die unerhörte Schulden-
last entstanden sei, verlangten, wies dies der Kurfürst als einen
unberechtigten Ubergriff ganz entschieden zurück. Im allgemeinen
trägt die gesammte Finanzwirthschaft dieses Zeitraums das
Gepräge eines Kampfes mit der Noth ohne höhere Plau--
mäßigkeit, ohne nationalökonomische Ideen. Von den bisherigen
Steuern kam nur das sogenannte Hufengeld, ein Surrogat
für die Jagd-, Post-, Küchen= und Kellerfuhren im Jahre 1591,
und auch dieses nur auf einige Zeit in Wegfall, abgelehnt
durch die Landschaft wurde nur eine Bergstener; einc beab-
sichtigte Mahlsteuer mit 1 gr. vom Scheffel und eine Wollstcuer
perwarfen schon die Geheimen Räthe, jenc, weil sie gerade die
Armen am härtesten drücken, diese, weil sie mehrentheils über
die Ritterschaft gehen würde. Dagegen wurde die Tranksteuer
1605 verdoppelt und mit einer Weinsteuer vermehrt. Be-
sonders lebhafte Verhandlungen veranlaßte die Unordnung der
Finanzen auf dem Landlage von 1628. Das zu 247478 Fl.
veranschlagte Einkommen aus den Amtern und die übrigen
Einkünfte reichten seit Jahren zur Deckug der Hof= und
Staatsbedürfnisse nicht mehr aus, die Kammerschulden waren
seit 1622, wo sie sich auf 3,300000 Fl. beliefen, in Folge
der Rüstungen, der sehr kostspieligen Convente und zahlreicher,
gegen den Willen der Landschaft geschehener Güterkäufe, die
allein eine Million erfordert hatten, auf 7,100000 Fl. gestiegen.
Zur Tilgung derselben wurden nicht nur die Land= und Trank-
steuer auf weitere sechs Jahre verwilligt, sondern auch die
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1605