Heerwesen. 208
Unter diesen Umständen mußte der Krieg wie anderwärts,
so auch in Sachsen mit Nothwendigkeit zur Anwerbung von
Söldnern führen, unter denen nun In= und Ausländer,
Adelige und Nichtadelige sich in buntem Gemisch zusammen-
fanden, während auch viele sächsische Unterthanen, allen kur-
fürstlichen Verboten zum Trotz, fremden Werbetrommeln
nachzogen. Das Fähnlein Fußvolk bestand zu Anfang des
Kriegs außer den Offizieren aus 200 Muslctieren, 80 Piken
und 20 kurzen Wehren, die Compagnie Reiter aus 100
Pferden; entweder blieben dieselben als Freifähnlein und Frei-
compagnien für sich bestehen oder wurden zu je zehn in ein
Regiment vereinigt. Bei jedem Regiment befand sich 1646
außer den Stabsoffizieren je ein Regimentsschultheiß, Neld-
rediger, Feldscheerer, Proviantmeister und Staböhalter, 10
Gerichtsgeschworene, Gerichtsschreiber, Gerichtsweibel, Profoß,
Stockmeister, Hurenweibel, 2 Steckenknechte, 1 Scharfrichter rc.;
bei jeder Compagnie zu Roß oder zu Fuß je ein Hauptmann
oder Rittmeister, Leutnant, Cornet oder Fähndrich, Wachtmeister
oder Feldwebel, Führer, Fourier, Musterschreiber und Feld-
scheerer, 3 Trompeter oder Trommler, 1 Pfeifer, 3 Korporale
und 15—20 Rottmeister oder Gefreite'). Die Waffen wurden
denen, welche keine mitbrachten, gegen mäßigen Abzug am
Solde aus den kurfürstlichen Zeughäusern gereicht und nach
Ablauf der Dienstzeit wieder eingelöst. Im Jahre 1635 be-
stand die ganze sächsische Armada mit Einschluß der Leibwachten
aus 19755 schweren Reitern, 2058 Dragonern und 30416
Mann Fußvolk, 1 Compagnie Artillerie und den Schanzgräbern.
Geschütz scheinen die Sachsen gleich den Kaiserlichen nur weniges
und meist schweres geführt zu haben. Der Sold war, wie bei
der Entwerthung des Geldes und der Theuerung alles Lebens-
bedarfs nicht anders sein kounte, sehr hoch, so daß sich für 1620
der Jahresbedarf des sächsischen Heeres von nicht ganz 10000
Mann auf die ungeheure Summe von 1,537433 Fl. berechuct 2).
1) Cod. Aug. 1. 19908.
2) Nach dem Verpflegungsreglement von 1646 erhielt der Oberst zu
Fuß wöchentlich 18, der zu Noß 50 Thaler, Oberstleutnant 12 Thaler,