Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Münzwesen. Rechtspflege. 207 
der augusteischen Periode auf dem Gebiete der Verwaltung 
und der Rechtspflege. Bereits unter Christian I. wurden 
die meisten Landescollegien vervollkommuct, stärker besetzt und 
besser besoldet und namentlich erhielt im Jahre 1589 das schon 
von August begründete Kammercollegium trotz des Widerspruchs 
der Stände, welche die Abschaffung der Kammerräthe und die 
übertragung ihrer Geschäfte auf die Landesregierung wünschten, 
seine vollständige Organisation. Um das von seinem Groß- 
vater errichtete Gebäude weiter auszubauen, erließ Kurfürst 
Christian II., wahrscheinlich auf Grund eines von dem be- 
rühmten Juristen Hartmann Pistoris herrührenden Entwurfes, 
die Appellationsgerichtsordnung vom Jahre 1605 5), von wel- 
cher an die eigentliche Entstehung dieses Gerichtes datirt, ob- 
gleich dasselbe dadurch immer noch nicht weder ein ständiges 
noch ein eigenes wurde, sondern, größtentheils aus den Beisitzern 
der Juristenfacultäten und Schöppenstühle gebildet, nur erst 
zweimal im Jahre zusammentrat. Da ferner die Subtilität 
der Rechtslehrer und das Überhandnehmen des Auctoritäten= 
und Controversenunwesens die Collisionen des gemeinen mit dem 
sächsischen Rechte unanshörlich vermehrte, so führte das Be- 
dürfuiß nach Gleichartigkeit des gerichtlichen Verfahrens zu einer 
Nevision der Constitutionen und so entstand, wahrscheinlich auf 
Grund des nämlichen Entwurfs, die Proceßordnung von 1622. 
Zahlreiche Gesetze gingen weniger aus einem zusammenhängenden 
Planc als aus zufälligen Veranlassungen hervor 2). Die 
Stände gaben durch ihre sich immer mehr häufenden Beschwerden 
Veranlassung zu einer Menge unter dem Namen „Erledigung 
von Landesgebrechen“ erscheinender Gesetze, welche bald Con- 
1689 
1600 
1622 
sistorial= und Schulsachen, bald Justiz= oder awc bloße Polizei- 
gegenstände betrafen und erst unter Johann Georg II. geord- 
neter zu werden anfingen 3). Die allgemeine Polizeiordnung 
1) Cod. Aug. 1. 1222. 
2) Schletter, Zur Geschichte der sächsischen Instizpflege und Procch= 
gesetgebung im 17. Jahrh. (1813). 
3) Was in solchen „Erörterungen der Landesgebrechen“ alles zu- 
sammengefaßt war, zeigt solgender Auszug: Richlige Schässel, Mißbrauch
	        
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