Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

208 Inneres 1586—1656. 
von 1612 schrieb sogar fleißigen Besuch der Predigten und 
— nicht ohne Rücksicht auf die inländische Tuchfabrikation — 
jedem Stande den Werth der Kleiderstoffe und den Schnitt 
der Kleidung, ferner den Aufwand bei Gastereien, Hochzeiten, 
Kindtaufen und Begräbnissen vor, Verordnungen, deren häufige 
Einschärfung zeigt, wie wenig sie fruchteten. In demselben 
Jahre ordnete sogar der Kurfürst eine Art geheimer Polizei 
an, indem er seinem Fiscal in Leipzig auftrug, in jedem Kreise 
drei Personen „unvermerkt und insgeheim“ zu bestellen, um 
auf die Befolgung der Polizeigesetze zu achten, sowie auch die 
Stadträthe einige aus ihrer Mitte gleichsam zu censoribus 
morum anordnen und durch die Frohndiener die Strafen ein- 
ziehen lassen sollten 1). 
Die Städte begnügten sich nicht diese Polizeigesetze ihren 
Verhältnissen anzupassen und durch locale Vorschriften zu ver- 
mehren, sondern fuhren auch seit den Constitutionen des Kur- 
fürsten August fort, ihr Statutenrecht unter landesherrlicher 
Bestätigung weiter auszubilden. Daß sie, Leipzig voran, in 
politischen Fragen ihre eigene Meinung zu vertreten wußten, 
bewiesen sie dem Adel gegenüber in den Processen gegen Crell 
und Oöring; auch in dem letzteren weigerte sich Leipzig der 
Anklage beizutreten. Laut und wiederholt beschwerten sich die 
Städte über die Eingriffe nicht nur der Nitterschaft, sondern 
auch der kurfürstlichen Amter in ihre Gerechtsame überhaupt 
und in die Braunahrung, die eine ihrer wichtigsten Erwerbs- 
in Amtsfuhren, Hufenhafer, unbefugtes Lerchenstreichen, Nebhühner und 
Hasen-Fangen; oder: die Professoren sollen ihr Amt mit größerem Fleiß 
verrichten, sich nicht durch Substituten vertreten lassen; die Studenten 
sollen keine Wehren tragen; Instizsachen, Consistorialsachen, Vormund- 
schaften, Musterungen der Bürger, Stener= und Jnnungs-Sachen, Verfall 
der Bran= und Handels-Nahrung, besonders durch das offene Laud, 
Märkte, Landstraßenbetller, Postklepper, freier Tischtrunk der Pfarrer, das 
zu viele Branntweinbrennen, Kraftmehl 2c. Hierher gehören auch noch 
eine Menge specieller Mandate, wider Zigenner, herrenlose Knechte, gar- 
tende Brüder, das Zutrinken, Umreiten, Chebruch, gegen den Indigoe, 
Potasche= und Eisenverkauf, Vermummen, Getreideanfkauf #. 
1) Cod. Aug. 1, 1464.
	        
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