208 Inneres 1586—1656.
von 1612 schrieb sogar fleißigen Besuch der Predigten und
— nicht ohne Rücksicht auf die inländische Tuchfabrikation —
jedem Stande den Werth der Kleiderstoffe und den Schnitt
der Kleidung, ferner den Aufwand bei Gastereien, Hochzeiten,
Kindtaufen und Begräbnissen vor, Verordnungen, deren häufige
Einschärfung zeigt, wie wenig sie fruchteten. In demselben
Jahre ordnete sogar der Kurfürst eine Art geheimer Polizei
an, indem er seinem Fiscal in Leipzig auftrug, in jedem Kreise
drei Personen „unvermerkt und insgeheim“ zu bestellen, um
auf die Befolgung der Polizeigesetze zu achten, sowie auch die
Stadträthe einige aus ihrer Mitte gleichsam zu censoribus
morum anordnen und durch die Frohndiener die Strafen ein-
ziehen lassen sollten 1).
Die Städte begnügten sich nicht diese Polizeigesetze ihren
Verhältnissen anzupassen und durch locale Vorschriften zu ver-
mehren, sondern fuhren auch seit den Constitutionen des Kur-
fürsten August fort, ihr Statutenrecht unter landesherrlicher
Bestätigung weiter auszubilden. Daß sie, Leipzig voran, in
politischen Fragen ihre eigene Meinung zu vertreten wußten,
bewiesen sie dem Adel gegenüber in den Processen gegen Crell
und Oöring; auch in dem letzteren weigerte sich Leipzig der
Anklage beizutreten. Laut und wiederholt beschwerten sich die
Städte über die Eingriffe nicht nur der Nitterschaft, sondern
auch der kurfürstlichen Amter in ihre Gerechtsame überhaupt
und in die Braunahrung, die eine ihrer wichtigsten Erwerbs-
in Amtsfuhren, Hufenhafer, unbefugtes Lerchenstreichen, Nebhühner und
Hasen-Fangen; oder: die Professoren sollen ihr Amt mit größerem Fleiß
verrichten, sich nicht durch Substituten vertreten lassen; die Studenten
sollen keine Wehren tragen; Instizsachen, Consistorialsachen, Vormund-
schaften, Musterungen der Bürger, Stener= und Jnnungs-Sachen, Verfall
der Bran= und Handels-Nahrung, besonders durch das offene Laud,
Märkte, Landstraßenbetller, Postklepper, freier Tischtrunk der Pfarrer, das
zu viele Branntweinbrennen, Kraftmehl 2c. Hierher gehören auch noch
eine Menge specieller Mandate, wider Zigenner, herrenlose Knechte, gar-
tende Brüder, das Zutrinken, Umreiten, Chebruch, gegen den Indigoe,
Potasche= und Eisenverkauf, Vermummen, Getreideanfkauf #.
1) Cod. Aug. 1, 1464.