Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

228 Die Lausitzen vom 15. bis 17. Jahrhundert. 
Sicherung des eigenen Landes zurückzuhalten. Die Städte aber, 
welche für den Kampf gegen ihre Glanbensgenossen sehr ge- 
ringe Neigung empfanden, entließen ihre auf zwei Monate 
angeworbene Mannschaft nach Ablauf dieser Frist wieder, da 
Ferdinands Aufforderung, die Truppen auf weitere zwei Mo- 
nate anzuwerben, jedenfalls zu spät an sie gelangt war, während 
die Ritterschaft ihre Reiterei noch ferner bewilligte. Dies 
wurde die Ursache, daß nach der mühlberger Katastrophe der 
Zorn des Königs, vermuthlich durch die Ritterschaft noch ab- 
sichtlich angefacht, sich aufs heftigste über den Sechsstädten ent- 
lud. Nach Prag vorgefordert wurden sie trotz ihrer bündigen 
Verantwortung nach kniefälliger Ergebung auf Gnade und 
Ungnade zum Verluste aller Freiheiten und Privilegien, aller 
Stadtlehen und Landgüter, des Geschützes und der Munition 
und zur Erlegung von 100000 Fl. Strafgeld verurtheilt. 
Dieser durchaus rechtlose, bloß auf unerwiesenen Verdacht hin 
geübte Gewaltact, der sogenannte Pönfall, vernichtete nicht nur 
mit einem Schlage den durch regen Bürgerfleiß, durch die 
Blüthe des Handels nach Polen und Schlesien, durch Gewerbe, 
namentlich die Leinen= und Tuchmannfactur, und Ackerbau er- 
worbenen Glanz der oberlansitzer Sechsstädte, sondern griff 
auch zerstörend ein in die Entwicklung ihrer Verfassung. Erst 
nach und nach gelang es ihnen, die königliche Gnade und mit 
derselben einen Theil des Verlorenen, namentlich auch die freie 
Nathswahl, wiederzugewinnen 1). Im Jahre 1562 erhielten 
sogar die von Land und Städten die peinlichen oder Ober- 
Gerichte. Kaiser Maximilian II., der den Ständen und Städten 
ihre Privilegien bestätigte, nahm eine wichtige Veränderung mit 
der Steuer vor, die bisher nur als Vermögenssteuer mit zwölf 
vom Tausend bezahlt worden war, indem seit 1568 die von 
den Landtagen bewilligten Summen mit 15 weißen Groschen 
von jedem Rauchfange, deren es 1569 in der Oberlausitz 
25867, nämlich 12072 ¼ in den Sechsstädten, die übrigen auf 
dem Lande gab, erhoben wurde, daher diese Abgabe die Rauch- 
1) Köhler, Geschichte d. Lausitz, S. 164 ff. Nichter, Geschichte 
des Pönfalls im Neuen Lansitzer Magazin XIII. (1830).
	        
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