1663
6 Kurfürst Johann Georg II.
indem Herzog Moritz von Sachsen-Zeiz, dem im Testamente
die kursächsischen fünf Zwölftel zugewiesen waren, auf sein Ab-
lösungsrecht des sechsten Zwölftels verzichtete; zugleich entsagte
der Kurfürst gegen einen von den Ernestinern auf die vier
assecurirten Amter und den kurfürstlichen Antheil an Heune-
berg zu leistenden Verzicht den von den gothaischen Executions-
kosten noch rückständigen 104591 Fl. und genehmigte die
Überlassung des siebenten Zwölftels von Henneberg an die
Ernestiner ½.
In demselben Jahre erneuerte der Kaiser dem Kurfürsten
die schon 1507 Friedrich dam Weisen ertheilte Anwartschaft
auf das Herzogthum Lauenburg, die freilich, wie unten zu er-
wähnen sein wird, erfolglos blieb, obgleich Johann Georg II.
im Jahre 1671 mit dem Herzog Julius Franz eine Erbver-
brüderung zwischen der Lausitz und Lauenburg schloß, bei welcher
Gelegenheit auch der alte Streit wegen der im lauenburgischen
Wappen geführten Kurschwerter dahin verglichen wurde, daß
Lauenburg dieselben nicht mehr im Hauptwappen, sondern nur
im letzten Schilde führen sollte. Von reellerem Vortheil war
es, daß Johann Georg durch die postulatio perpetua vom
15. Juni 1663 die erbliche Administration des meißner Dom-
stiftes erhielt; durch die gleichzeitige perpetnirliche Capitulation,
die seitdem bis 1828 von jedem Negenten wiederholt worden
ist, wurde für dasselbe zu Wurzen eine Stiftsregierung ange-
ordnet, die Appellation an die Reichsgerichte, sowie die Stifts-
tage abgeschafft.
Dies alles mochte jedoch den Kurfürsten weniger in An-
spruch nehmen, als die Sorge für die Vergnügungen seines
Hofes, in denen allein er sich wohl fühlte. Als gälte es das
unter der Noth und dem Elende des Kriegs Versäumte nach-
zuholen entfaltete der Hof einen bis dahin in Sachsen nicht
gekannten Luxus. Für den Adbel, der seit dem Aufkommen der
Söldnerheere sich seines ursprünglichen Berufes, des Kriegs-
dienstes, entwöhnt und durch den Krieg in seinen Vermögens-
1) Arndt, Neues Archiv XXII und XXIII; Glafey, S. 1083.