Hofleben. Finanzzerrilttung. 29
Deutschlands, in der ein reges, heiteres Leben pulsirte, er-
schien 1).
Die Kehrseite freilich dieses glänzenden Gemäldes zeigt
wie begreiflich die gänzliche Zerrüttung des sächsischen Kammer-
wesens. Offen gestand der Kurfürst selbst, als er seinem ersten
Landtage von 1657 verschiedene Forderungen, unter anderen
auch die Übernahme der Kosten für das mit großem Gepränge
gefeierte Leichenbegängniß seines Vaters und insbesondere „die
zur Führung der von Gott erhaltenen kurfürstlichen Reputation
nöthige Erhaltung des Hofstaates“ vorlegte, dasselbe sei in
solchem Verfall, daß man sich bei dem geriugsten Bedürfnisse
nicht darauf verlassen könne. Mit großem Freimuthe erklärte
jedoch hierauf die Landschaft, daß sie durch ihre Pflicht gegen
den Kurfürsten und das Land gebunden sei, den Unterthauen,
die auf diesen Landtag ihre letzte Hoffnung gesetzt hätten und
von denen schon viele wegen der unaufhörlichen Exccutionen
außer Landes gegangen seien, nicht noch mehr aufzubürden,
drangen auf Revision des Steuerwesens und bessere Verwal-
tung der kurfürstlichen Amter, Einschränkung des Hofstaates
und Einrichtung der Ausgabe nach der Einnahme, da bei so
vielen unterschiedenen Anlagen, dergleichen schwerlich bei einem
Landes des ganzen Reichs zu finden, die kundbare Unmöglichkeit
auch endlich die Nothwendigleit übersteigen müsse, bewilligten
aber doch zuletzt fast alle Forderungen. Trotzdem verschlimmerte
sich die Finanzlage immer mehr und bis zu einem Grade, daß
der Bankerott bevorzustehen schien. Deshalb drangen die
Stände auf dem denkwürdigen Landtage von 10660 unter leb-
haften Beschwerden über die unerfüllt gebliebenen Zusagen des
Kurfürsten von neuem energisch auf Abstellung der Mißbräuche
im Steuerwesen. Die Zumuthung, daß hierüber nicht zwischen
dem Kurfürsten und der Landschaft unmittelbar, sondern durch
Mitglieder der Ausschüsse mit einer dazu ernaunten Deputation
verhandelt werden solle, wiesen sie unbekümmert um des Kur-
1) Chappuzeau, I. Allemagne jwotestante (1671), p. 21.3—2335
und l, eti, Nitratti della cas## di Sassonia (1088), Lib. VIII X
IX. — Vergl. Fürstenau a. a. O. I, 109 ff.
1657
1660