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242 Kurfürst Johann Georg II.
gelüsten erfüllte Reichsfürsten unterlagen, auf die Dauer wider-
stehen können, zumal sich für ihn zu anderen Verlockungen noch
die Aussicht gesellte, durch französisches Geld aus seiner finanziellen
Bedräugniß gereltet zu werden! Die erste Veranlassung, welche
ihn in nähere Beziehung zu Ludwig XIV. brachte, gaben Vor-
gänge, deren Schauplatz die Stadt Erfurt war. Nachdem diese
im westfälischen Frieden vergeblich den Versuch gemacht hatte
mit Hilfe Schwedens sich der mainzer Erbherrlichkeit sowie dem
sächsischen Erbschutze zu entziehen, und rechtlich die Unabhängig=
keit zu erwerben, die sie während des dreißigjährigen Krieges
bereits factisch besessen hatte, nahm Kurfürst Johann Philipp
von Mainz den Plan wieder auf, sie vollständig der Hoheit
seines Erzbisthums zu unterwerfen. Mit Hilfe kaiserlicher Com-
missionen und nach Zurückweisung der sächsischen Einmischung
setzte er nicht nur wirklich die Wiederherstellung der im Kriege
abhanden gekommenen mainzischen Gerechtsame durch, sondern
forderte auch die Wiedereinführung des 1631 abgeschafften
Kirchengebets, eines Hauptmerkmals der Landeshoheit, für die
Person des Erzbischofs, wobei ihm der zwischen dem Rath und
der Volkspartei in Erfurt herrschende Zwiespalt nicht wenig
zu statten kam; als ein Hauptwerkzeug diente ihm der Führer
der letzteren Namens Limprecht, der 1654 zum Obervierbherrn
erhoben und seitdem gegen das Herkommen alljährlich wieder-
gewählt, nachdem er 1659 bei der Wahl durchgefallen war,
sich zum Vorkämpfer für den Erzbischof aufwarf um durch ihn
die verlorene Stellung wiederzuerlangen. Der bedrängte Rath
wendete sich nun um Beistand an das Haus Sachsen. Die säch-
sischen Herzsge waren sofort bereit sich der Stadt und ihrer
eigenen daselbst bedrohten Rechte kräftig anzunehmen; aber der
Kurfürst hatte so wenig eine Vorstellung von dem, was auch
für ihn in Erfurt auf dem Spiele stand, daß er, durch das
Drängen seiner Brüder und Vettern nur mißtrauisch gemacht,
abgesehen von ohnmächtigen Verwendungen beim Kaiser, ein
gleichgiltiger Zuschauer des gegen die Stadt geübten Gewalt=
verfahrens blieb. Erst als im Jahre 1662 eine vierte von
Mainz ansgebrachte Commission in Erfurt erschien, um die