Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

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242 Kurfürst Johann Georg II. 
gelüsten erfüllte Reichsfürsten unterlagen, auf die Dauer wider- 
stehen können, zumal sich für ihn zu anderen Verlockungen noch 
die Aussicht gesellte, durch französisches Geld aus seiner finanziellen 
Bedräugniß gereltet zu werden! Die erste Veranlassung, welche 
ihn in nähere Beziehung zu Ludwig XIV. brachte, gaben Vor- 
gänge, deren Schauplatz die Stadt Erfurt war. Nachdem diese 
im westfälischen Frieden vergeblich den Versuch gemacht hatte 
mit Hilfe Schwedens sich der mainzer Erbherrlichkeit sowie dem 
sächsischen Erbschutze zu entziehen, und rechtlich die Unabhängig= 
keit zu erwerben, die sie während des dreißigjährigen Krieges 
bereits factisch besessen hatte, nahm Kurfürst Johann Philipp 
von Mainz den Plan wieder auf, sie vollständig der Hoheit 
seines Erzbisthums zu unterwerfen. Mit Hilfe kaiserlicher Com- 
missionen und nach Zurückweisung der sächsischen Einmischung 
setzte er nicht nur wirklich die Wiederherstellung der im Kriege 
abhanden gekommenen mainzischen Gerechtsame durch, sondern 
forderte auch die Wiedereinführung des 1631 abgeschafften 
Kirchengebets, eines Hauptmerkmals der Landeshoheit, für die 
Person des Erzbischofs, wobei ihm der zwischen dem Rath und 
der Volkspartei in Erfurt herrschende Zwiespalt nicht wenig 
zu statten kam; als ein Hauptwerkzeug diente ihm der Führer 
der letzteren Namens Limprecht, der 1654 zum Obervierbherrn 
erhoben und seitdem gegen das Herkommen alljährlich wieder- 
gewählt, nachdem er 1659 bei der Wahl durchgefallen war, 
sich zum Vorkämpfer für den Erzbischof aufwarf um durch ihn 
die verlorene Stellung wiederzuerlangen. Der bedrängte Rath 
wendete sich nun um Beistand an das Haus Sachsen. Die säch- 
sischen Herzsge waren sofort bereit sich der Stadt und ihrer 
eigenen daselbst bedrohten Rechte kräftig anzunehmen; aber der 
Kurfürst hatte so wenig eine Vorstellung von dem, was auch 
für ihn in Erfurt auf dem Spiele stand, daß er, durch das 
Drängen seiner Brüder und Vettern nur mißtrauisch gemacht, 
abgesehen von ohnmächtigen Verwendungen beim Kaiser, ein 
gleichgiltiger Zuschauer des gegen die Stadt geübten Gewalt= 
verfahrens blieb. Erst als im Jahre 1662 eine vierte von 
Mainz ansgebrachte Commission in Erfurt erschien, um die
	        
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