Hinneigung zu Brandenburg. 267
reich zu erhalten. Zum Andenken an diese engere Vereinigung
stifteten beide einen Orden „der guten Freundschaft oder vom
güldenen Brasselet"“. Gern baute die Kurfürstin-Mutter auf
diese Freundschaft die Hoffnung, ihren Sohn aus den Netzen
der Neidschütz zu befreien, indem sie ihn bestimmte, sich, als
er im April seinen Gegenbesuch in Berlin abstattete, mit der
verwittweten Markgräfin Elconore Erdmuthe Luise von Ausbach
aus dem Hause Sachsen-Eisenach zu verloben; und wirklich stand
auch die Favoritin in Gefahr sich mit 4000 Fl. Gnadengehalt
zurückziehen zu müssen, doch nur wenige Tage, so gewann sie
den früheren Einfluß wieder, ja der Kurfürst war brutal genug,
dem Einzuge seiner Braut in Leipzig an der Seite seiner
Maitresse zuzuschauen, und ohne Friedrichs III. Zureden würde
er noch im letzten Angenblicke zurückgetreten sein. Sein Wider-
wille gegen die aufgedrungene Gemahlin machte diese Ehe ebenso
unglücklich wie die war, welche zu weiterer Bekräftigung des
guten Einvernehmens mit Brandenburg im folgenden Jahre sein
Bruder mit der frommen Christiane Eberhardine von Baireuth
schloß.
Diese Annähernng an Brandenburg war hauptsächlich das
Werk des Feldmarschalls v. Schöning, der in Folge eines
Streiles mit dem General v. Barfuß den brandenburgischen
Dienst mit dem Johann Georgs III. vertauscht hatte, während
der sächsische General Heino Heinrich v. Flemming in branden-
burgische Dienste übertrat 1), ein Tausch, bei dem Sachsen, wie
Spötter behaupteten, 95 Procent gewann. Schöning erwarb
sich bald seines neuen Herrn Zutrauen und trat nun der bis-
herigen Ausbentung Sachseus für das österreichische Interesse
sehr entschieden entgegen, wies auch die Versprechungen, mit
denen der wiener Hof ihn zu ködern versuchte, schroff zurück.
Als der Kaiser, den hierbei Brandenburg durch die Sendung
des Geheimenraths v. Chwalkowski nach Dresden unterstützte,
au Kursachsen das Ansinnen stellte, es solle statt des bloßen
Reichscontigents von 3000 Mann wie bisher 12000 Mann
1) Stenzel, Geschichle des preußischen Staats III (1841), S. 30 ff.