Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

276 Inneres 1056—1697. 
4. Innere Staats= und Kulturverhältnuisse Kursachsens don Johann 
Georgs l. Tode bis zur Erwerbung der polnischen Krone durch Friedrich 
August I., 1656—1697. 
Bedarf es eines Beweises, welche unverwüstliche Kraft und 
Gesundheit dem deutschen Volke innewohnt, welche Treue es 
seinen Fürsten zu bewahren gewohnt ist und welche bedeukliche 
Zustände es aus seinem Innern heraus zu überwinden vermag, 
so kann ihn unser Sachsen in dem Zeitraum seit der Mitte 
des 17. Jahrhunderts liefern, wo eine finanzielle Mißwirth- 
schaft, wie sie bis dahin unerhört war, am Marke des Landes 
zehrte, das noch nicht Zeit gehabt hatte sich von den schweren 
Wunden des dreißigjährigen Krieges zu erholen, wo seine Für- 
sten nicht nur nichts thaten um dieselben zu heilen, sondern an 
der Regierung ihres Landes nur insoweit Antheil nahmen, 
als ihnen dasselbe die Mittel zur Befriedigung ihrer persöulichen 
Neigungen und Leidenschaften gewähren sollte, wo sie in Ver- 
kennung ihres Berufs und ohne Gewinn, nicht selten sogar 
zum Nachtheile für das Reich sich in die großen politischen 
Welthändel einmischten, die den speciell sächsischen Interessen 
fern lagen, ihre Gunst und den Schweiß ihrer Unterthanen an 
italienische und französische Höflinge verschwendeten und von ihren 
Reisen in den romanischen Süden Anschauungen heimbrachten, 
durch die sie ihrem eigenen Volke wie ihren Pflichten als 
Reichsstände entfremdet wurden. 
Gerade daß die sächsischen Fürsten in ihrer nimmer enden- 
den finanziellen Bedrängniß des Beistandes ihrer Stände nicht 
entbehren konnten, wurde ein Hauptgrund, weshalb hier die 
ständische Verfassung, das Mitregiment der Stände, durch die 
seit dem westfälischen Frieden von Seiten der Fürsten allgemein 
gesteigerten Souveränitätsansprüche in geringerem Grade beein- 
trächtigt wurden, als dies in manchen anderen Reichsländern 
geschah. Wie nachdrücklich dieselben im Jahre 1660 dem Ver- 
suche ihre Wirksamkeit zu beschränken entgegentraten, ist bereits 
erwähnt. Auf demselben Landtage, also kurz nachdem Leopolds I. 
Wahlcapitulation den Landständen in den Kurfürstenthümern
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.