Zeitungen. Handel. 285
geschlagen, „da mit solchen Zeitungen öfters große Unrichtigkeit
vorgehet“, doch erhielt schon während des Krieges der Buch-
händler Timoth. Ritzsch vom Oberconsistorium, welches die Zei-
tungen zum Bücherwesen rechuete, ein solches „Zeitungen zu
drucken und auszufertigen“ und 1659 eine förmliche Concession;
aus dieser ist die leipziger Zeitung hervorgegangen und die
Idee eines Zeitungspachtes entstanden, der 1671 auf Mühlbach
überging. Seitdem blieb diese Zeitung Staatseigenthum 1).
Durch seinen Handel, sowohl Transit= als Exporthandel,
welcher letztere namentlich Tuch und Leinwand nach den Hansa-
städten ausführte, behauptete Sachsen seinen alten Vorrang vor
den Nachbarstaaten. Leipzig, der Mittelpunkt desselben, erhielt
1659 vom Kaiser die Bestätigung seines Meß= und Niederlags-
privilegiums, demzufolge Johann Georg lI. 1662 seinen Unter-
thanen den Besuch des naumburger Marktes, der eigenmächtig
verlegt worden war, verbot 2). 1678 wurde die leipziger
Börse im italienischen Geschmack gebaut, 1682 erschienen die
Wechsel= und die Judenordnung für Leipzig sowie die Handels-
gerichtsordnung für das daselbst errichtete Handelsgericht 3). Da-
gegen ist nicht zu verkennen, daß in Sachsen wie in Deutsch-
land überhaupt der Nationalwohlstand sich noch nicht wieder
zu der Höhe erhoben hatte, auf der er im 16. Jahrhundert
stand, daß aber auch die Einsicht in die Quellen und Be-
dingungen der Volkswohlfahrt seitdem statt zu steigen gesunken
war. Nicht genug, daß den Regenten persönlich der landes-
väterlich für dieselbe sorgende Sinn abhanden gekommen war,
so wurde insbesondere das Aufblühen der Industrie durch den
Eigennutz der bevorrechtigten Stände gehemmt. Wenn 1677
den Amtern, Prälaten und Grafen, der Ritterschaft und den
Communen der freie Verkauf ihrer Wolle gestattet wurde,
während alle Anderen die ihrige nur auf den inländischen
1!) v. Witzleben, Geschichte der leipziger Zeitung (1850). Gret-
schel II, 377.
2) Cod. Aug. II, 2102.
3) Cod. Aug. II, 2111 u. 2037. Andere den Handel betressende
Verordnungen s. ebendas. p. 1118. 2021—2050.
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