816 Kurfürst Friedrich August I.
sein dürfe, auch niemand den König mit unnöthigen Appella-
tionen behelligen solle, da dieser wegen der dem Collegium
anbefohlenen kurzen Art zu verfahren sie nicht annehmen werde,
es seien denn wirkliche Beschwerden, auf die von dem Collegio
nach eingewandter Supplikation keine Gerechtigkeit zu erlangen
gewesen.
Allein, mit wie vielem Nachdrucke auch der Revisionsrath
an seine Aufgabe ging, so überstieg die Lösung derselben doch
seine Kräfte. Wie war es ihm möglich, Pflichttreue und Recht-
schaffenheit in die Verwaltung zu bringen, so lange von oben
vor aller Augen das Beispiel des Gegentheils gegeben wurde!
Es war ja außerdem auch gar nicht das Wohl des Landes,
sondern das Interesse der kurfürstlichen Kammer, was ihm
zur Richtschnur gestellt war, und die Willkür, mit der er die
beispiellose ihm übertragene Dictatur übte, rief den Widerstand
der Privilegirten, unter ihnen hauptsächlich der städtischen
Rathscollegien wach, die darin nicht mit Unrecht ein ihren
Einfluß bedrohendes Werkzeug des Absolutismus erblickten. Auf
dem Landtage von 1699 erhoben daher die Stände laute Be-
schwerde gegen den Revisionsrath, welcher der in dem Mandat
von Schlaskowa versprochenen Aufrechthaltung der Verfassung
zuwiderlaufe, forderten Untersuchung seines Verfahrens und
schleunige Aufhebung dieser neuen Behörde, der eine bisher
unerhörte, mit der Landesverfassung unvereinbare Gewalt ge-
geben sei, die den Zutritt zum Landesherrn abschneide, nach
einem dem Lande unbekannten kurzen Proceß verfahre und
selbst in die Instiz und die Stener sich Eingriffe erlaube !),
wiederholten auch zur Widerlegung der vom Nevisionsrathe
versuchten Rechtfertigung ihre Beschwerde mit noch größerem
Nachdruck und erlangten dadurch im Landtagsabschied vom
1) Besonders beschwerte sich die Ritterschaft beim König, daß der
Statthalter bei Tafel geäußert hatte: „er müsse bekennen, es hätte der
König eine sehr ansehnliche Landschaft, als er noch an keinem Orte ge-
sehen, es wären aber funfzehn bis zwanzig Schelme darunter, welche aus-
gerottet werden müßten". Gretschel, Aus dem sächs. Ständeleben in
Bericht. d. deutschen Ges. z. Leipzig 1846, S. 1 fs.