Belagerung von Gotha. 23
kommen lassen. Mißstimmung bemächtigte sich der Bürger in
der belagerten Stadt, denen man den Krieg, als zur Rettung
der reinen Lehre unternommen, dargestellt hatte, und selbst
des Kriegsvolkes, das am 4. April einen förmlichen Aufruhr
erhob und sich Grumbachs, des Kanzlers u. a. bemächtigte.
Von allen verlassen mußte sich der unglückliche Herzog am
13. April einer Kapitulation unterwerfen, durch die er sich
auf Gnade und Ungnade ergab, Grumbach und seine Anhänger,
soweit sie nicht entkommen waren, ausgeliefert wurden, Rath
und Gemeinde knieend Abbitte leisten und dem Herzog Johann
Wilhelm als neuen Landesherrn huldigen sollten. Obogleich
der Nachdruck und die Strenge, mit welcher August verfuhr,
sich durch die Größe der Gefahr, bei der es sich für ihn ge-
radezu um die Existenz handelte, vollständig rechtfertigen, so
war doch das Blutgericht, das er über die gefangenen Achter
verhing, grausam und empörend. Ein Gericht, dem der Vorsitz
des Grafen von Schwarzburg das Gepräge persönlicher Rache
aufdrückte, sprach, nachdem August selbst nebst Johann Wil-
helm und dem Herzoge von Holstein hinter einem Vorhange
Zeugen ihres Verhörs und ihrer Folter gewesen, das Todesurtheil
über sie; den folgenden Tag wurden auf dem Markte zu Gotha
Grumbach und der Kanzler Brück geviertheilt, drei andere ent-
hauptet, Hans Tausendschön gehangen. Die Festung Gotha und
der Grimmenstein wurden mit schweren Kosten geschleift und erst
im folgenden Jahrhundert erstand letzterer unter Ernst dem
Frommen wieder als Friedensstein. Der gefangene Johann Frie-
drich, selbst jetzt noch ungebrochenen Muthes, da er nach wie vor
von dem Ausbruche der allgemeinen Empörung eine baldige Wen-
dung seines Schicksals erwartete ), so daß er unterwegs auf der
Albrechtsburg zu Meißen die Worte „es geluckt noch wohl“ an die
Wand schrieb, wurde über Dresden nach Wien abgeführt, wo
ihm der Kaiser einen höchst demüthigenden Einzug bereitete.
Seine schwere Gefangenschaft endete erst der Tod im Jahre
1595. Die Verwendung der angesehensten Reichsfürsten wies
der Kaiser mit der Versicherung ab, daß der Herzog, wie sich
1) Languet, Epp. 1I, p. 143.