Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Belagerung von Gotha. 23 
kommen lassen. Mißstimmung bemächtigte sich der Bürger in 
der belagerten Stadt, denen man den Krieg, als zur Rettung 
der reinen Lehre unternommen, dargestellt hatte, und selbst 
des Kriegsvolkes, das am 4. April einen förmlichen Aufruhr 
erhob und sich Grumbachs, des Kanzlers u. a. bemächtigte. 
Von allen verlassen mußte sich der unglückliche Herzog am 
13. April einer Kapitulation unterwerfen, durch die er sich 
auf Gnade und Ungnade ergab, Grumbach und seine Anhänger, 
soweit sie nicht entkommen waren, ausgeliefert wurden, Rath 
und Gemeinde knieend Abbitte leisten und dem Herzog Johann 
Wilhelm als neuen Landesherrn huldigen sollten. Obogleich 
der Nachdruck und die Strenge, mit welcher August verfuhr, 
sich durch die Größe der Gefahr, bei der es sich für ihn ge- 
radezu um die Existenz handelte, vollständig rechtfertigen, so 
war doch das Blutgericht, das er über die gefangenen Achter 
verhing, grausam und empörend. Ein Gericht, dem der Vorsitz 
des Grafen von Schwarzburg das Gepräge persönlicher Rache 
aufdrückte, sprach, nachdem August selbst nebst Johann Wil- 
helm und dem Herzoge von Holstein hinter einem Vorhange 
Zeugen ihres Verhörs und ihrer Folter gewesen, das Todesurtheil 
über sie; den folgenden Tag wurden auf dem Markte zu Gotha 
Grumbach und der Kanzler Brück geviertheilt, drei andere ent- 
hauptet, Hans Tausendschön gehangen. Die Festung Gotha und 
der Grimmenstein wurden mit schweren Kosten geschleift und erst 
im folgenden Jahrhundert erstand letzterer unter Ernst dem 
Frommen wieder als Friedensstein. Der gefangene Johann Frie- 
drich, selbst jetzt noch ungebrochenen Muthes, da er nach wie vor 
von dem Ausbruche der allgemeinen Empörung eine baldige Wen- 
dung seines Schicksals erwartete ), so daß er unterwegs auf der 
Albrechtsburg zu Meißen die Worte „es geluckt noch wohl“ an die 
Wand schrieb, wurde über Dresden nach Wien abgeführt, wo 
ihm der Kaiser einen höchst demüthigenden Einzug bereitete. 
Seine schwere Gefangenschaft endete erst der Tod im Jahre 
1595. Die Verwendung der angesehensten Reichsfürsten wies 
der Kaiser mit der Versicherung ab, daß der Herzog, wie sich 
1) Languet, Epp. 1I, p. 143.
	        
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