Friede zu Altranstädt. 339
ohne diese Garantie der Vertrag seine volle Giltigkeit haben
solle 1).
Sogleich nach dem Abschluß wurde ein zehnwöchentlicher
Wassenstillstand bekannt gemacht; Pfingsten aber eilte nach
Petrikow zu seinem Herrn. Dessen Bestürzung über diese Zu-
muthungen war so groß, daß der geängstigte Pfingsten ihm, wie
ihm wenigstens später schuld gegeben wurde, den wirklich voll-
zogenen Abschluß verheimlichte und sich eines schon früher vom
Könige und dem Großmarschall v. Pflugk unterzeichneten Blan-
quets bediente, um die Ratification des Friedeus mit dem
Datum Petrikow 30. October darauf zu schreiben und es
Karl XII. zu überbringen. Daß er auch die ihm von Karl an
Marderfeld mitgegebenen Briefe, da sie den wahren Sachver-
halt offenbart hätten, diesem zuzustellen unterließ, brachte August
in eine noch viel sonderbarere Lage. Den Menzikoff drängte
ihn ungestüm, ihre Uberlegeuheit zu einem Angriff auf Mar-
derfeld zu benutzen, während August ihn doch von dem ge-
schlossenen Waffenstillstande nichts wissen lassen durfte. Die
Warnungen, die August heimlich Marderfeld zukommen
ließ, hielt dieser, da er ohne eigene Nachrichten von seinem
König war, für eine Falle, nahm die Schlacht an und wurde
bei Kalisch 29. October 1706 völlig geschlagen und gefangen.
In wie große Verlegenheit August auch durch diesen Sieg
versetzt wurde, so konnte er doch der Versuchung nicht wider-
stehen, ihn durch prunkenden Siegeseinzug und Te Deum in
Warschau zu feiern; ja er trieb die Doppelzüngigkeit so weit,
daß er sich gegen Karl demüthig mit der Nothwendigkeit ent-
schuldigte, seine Gefangenen freigab und Schadenersatz versprach
und doch zugleich in einem Manifeste, Warschau 19. November,
die Nachricht von dem Frieden einem Pasquill zuschrieb, die
von seiner Abdankung eine Calumnie nannte und erklärte, „daß
er niemals gesonnen gewesen, weder mit dem Könige von
Schweden, noch mit jemand anders einiges Verbündniß, welches
1) Das laleinische Original bei Nordberg III, Urk. p. 170—176.
Deutsch im Theatrum Hurop. XVII a. 1706, p. 139—143.
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