Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Erneuerte Theilunahme am nordischen Kriege. 101 
Stralsund, welches sich, durch die zweckmäßigen Anstalten des 
sächsischen Generals von Wackerbarth und des unter ihm 
commandirenden r. Seckendorf seiner Außenwerke beraubt, trotz 
der trefflichen von Karl persönlich geleiteten Vertheidigung am 
23. December 1715 ergeben mußte 1). Bald nachher fiel 
Wismar. Preußen und Hannover erlangten, wonach sie ge- 
strebt hatten, jenes nämlich Stettin und die Odermündungen, 
dieses Bremen und Verden; August, dem die Zerrüttung Polens 
die Hände band, erhielt als ganzen Antheil an der Beute etwas 
über tausend schwedische Gefangene, einige Kanonen, Fahnen, 
Pauken und Trommeln! Das waren die Trophäen so großer 
Anstrengungen in einer ungerechten Sache. 
Denn die Polen, weit entfernt ihren König im Kriege 
gegen Schweden zu unterstützen, bestürmten ihn unter dem 
Vorwande, daß die Gegenwart der sächsischen so gut wie der 
russischen Truppen nicht bloß lästig, sondern ungesetzlich und 
der Freiheit gefährlich sei, um deren Entfernung aus dem 
Lande, haderten auf den Reichstagen bald mit ihm, bald 
untereinander und füllten das Land mit Gewaltthaten. August 
selbst wäre fast das Opfer einer von dem Starosten Jablo- 
nowski angezettelten Verschwörung geworden. Die Partei des 
Stanislaus war, obgleich dieser sich nach Zweibrücken zurück- 
gezogen hatte, seit Karls Rückkehr wieder gewachsen; schon 
hatten zwischen Sachsen und Polen blutige Zusammenstöße 
stattgefunden und als August forderte, daß der Kronarmee 
12000 Sachsen zugetheilt und von Polen verpflegt werden 
sollten, empörte sich dieselbe und schlug sich auf die Seite der 
zu Tarnogrod geschlossenen Conföderation. Im October 1715 
brach zwischen Polen und Sachsen ein erbitterter Kampf aus), 
jene begingen unmenschliche Grausamkeiten, hieben u. a. neun 
sächsischen Offizieren Hände und Füße ab, wofür Flemming, 
der Mühe hatte sich zu halten, die gefangenen Insurgenten 
— 
1) Faßmann u. Horn, S. 667—690. Hojer 1, 29/ ff. 
2) Faßmann, S. 698—719. Iengnich, llistorin Polonn 
(1740), p. 335. 
1715
	        
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