Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

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fall mit den Seemächten, seinen alten Verbündeten, gerathen, 
sehr wohl zu benutzen, er kirrte ihn mit der Aussicht auf An- 
erkennung der pragmatischen Sanction, speiste ihn aber doch 
immer nur mit leeren Versprechungen ab, während er in Wirk- 
lichkeit im Einverständniß mit Frankreich den König von Preu- 
ßen für einen deutschen Fürstenbund zu gewinnen suchte, der 
zwar anscheinend zur Unterstützung des Kaisers, in Wahrheit 
aber zu Gunsten der 1729 zu Sedvilla verbündeten Gegner 
desselben, Englands, Frankreichs, Spaniens und der Nieder- 
lande, gemeint war. Von Seckendorf gewarnt ging jedoch 
Friedrich Wilhelm nicht darauf ein. Da aber indeß der Kaiser, 
März 1731, sich mit den Seemächten wieder aussöhnte, so fühlte 
auch Angust, ohnedies verstimmt durch die Langsamkeit und 
Kargheit, mit der die verheißenen französischen Subsidien ein- 
gingen, das Bedürfniß sich mit ihm auf einen bessern Fuß 
zu stellen 1). Graf Hoym, der auch durch mehrere in Finanz- 
fragen von ihm erhobene Bedenklichkeiten dem Könige lästig ge- 
worden war und eine einflußreiche Partei am Hofe gegen sich 
hatte, wurde gestürzt und mußte 100000 Thaler Strafgeld 
zahlen ). Allein die Annäherung an Oesterreich gelang nicht 
so leicht; als daher der Kaiser auf dem Reichstage die Ge- 
währleistung der pragmatischen Sanction betrieb, erhob Sachsen 
nebst Baiern und Pfalz Widerspruch dagegen, und als dieselbe 
dennoch ertheilt wurde, schloß es 4. Juli 1732 mit dem Kur- 
fürsten Karl Albrecht von Baiern, dem Gemahl der jüngern 
Tochter Josephs I., einen Vertrag auf drei Jahre zu gegen- 
seitigem Beistande im Fall eines Angriffs. Als letzten Versuch 
Preußen zu gewinnen kam er nochmals auf den schon 1710 
von König Friedrich 1. entworfenen Theilungsplan Polens zu- 
rück und bot im tiefsten Geheimniß, weil die Veröffentlichung 
1) v. Seckendorf, Lebensbeschreibung IV (1794), S. 1 ff. 72 ff. 
2) Nach Augusts Tode wurde er auf den Sonnenstein, später auf 
den Königstein gesetzt, wo er sich 1736 im Gefängniß erhing. Vergl. 
1732 
über seinen Sturz Sahrer v. Sahr, Heinrich Graf von Bünaun I, 1 
(1869), S. 170 ff. 
Bsttiger, Geschichte Sachsens. 2. Aufl. II. 24
	        
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