Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

1732 
1733 
870 Kurfürst Friedrich Augusts I. Tod. 
ihm den Hals kosten könne, in Berlin als Lohn für Preußens 
und Osterreichs Beistand zum Umsturz der polnischen Verfassung 
jenem das polnische Preußen, einen Theil Großpolens und 
Kurland, diesem das zipser Land an, November 1732. Um 
August von Frankreich abzuziehen ging Friedrich Wilhelm schein- 
bar darauf ein und schickte den Minister von Biberstein in 
geheimer Mission nach Dresden; aber überzeugt, daß es August 
mit seinen Anerbieten nicht Ernst sei, ließ er Tags darauf den 
sogenannten Löwenwoldeschen Tractat mit Rußland und Oster= 
reich unterzeichnen, welcher zu Augusts Einschüchterung den Prin- 
zen Emanuel von Portugal als Candidaten für den polnischen 
Thron aufstellte. Um aber hinter Augusts wahre Absichten 
zu kommen, ließ ihn der König auf der Reise nach Polen an 
der preußischen Grenze durch den General Grumbkow, seinen 
Haupttrinker, begrüßen; da aber auch August diesem seine Ge- 
heimnisse im Weinrausche zu entlocken versuchte, so machten sie sich 
nur gegenseitig trunken 1). Dem ganzen Intrignenspiel gab 
bald darauf Augusts Tod, 1. Februar 1733, eine andere Wen- 
dung. Auch seine Riesennatur unterlag endlich dem Uebermaß 
der Genüsse. Ein alter Schaden am Schenkel, den er sich 
durch eine Verwundung im Ringelrennen 1697 zugezogen und 
den Karlsbad nicht ganz gebeilt hatte, brach in Warschau wie- 
der auf, der Brand schlug dazu und machte seinem Leben ein 
Ende. Sein Leichnam wurde in Krakau, in Dresden nur 
sein Herz beigesetzt. 
In das Verhältniß des Kurfürsten Friedrich August zu 
Kaiser und Reich brachte die Krone, die er trug, keine derartige 
Veränderung, wie dies bei Brandenburg der Fall war. August 
nahm seine Reichsbelehnungen nach wie vor, doch blieben diese 
die letzten, da sie seitdem in Abnahme kamen. Mit dem Ver- 
suche durch Erwerbung neuer Reichstagsstimmen für Thüringen, 
die Markgrafschaft Meißen, die Burggrafschaft Meißen und 
Magdeburg Zugang zum Fürstenrathe zu erlangen, drang er 
jedoch gegen den Widerspruch mehrere Reichsstände nicht durch; 
1) Seckendorf IV, 71. Vergl. Stenzel a. a. O. III, 647 fl.
	        
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