Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

1702 
874 Inneres 1697—1733. 
Sachsen-Gotha leisten mußten, das Amt Gräfenhaynichen, das 
1702 auf zwölf Jahre für 35000 Thaler an die Fürstin 
Henriette von Anhalt-Dessau, der sächsische Antheil an der 
Grafschaft Mansfeld, welcher mit aller Landeshoheit, Steuern 
und Abgaben auf acht Jahr für 600000 Thaler an Haunover, 
endlich das Amt Pforta, das 17. October 1712 nach Wieder- 
kaufsrecht für 100000 Gulden auf zehn Jahre an Sachsen- 
Weimar kam, wurden ebenso wie das schon 1663 an den Herzog 
von Holstein verkaufte Amt Wiesenburg später nicht ohne große 
Opfer von Seiten des Landes wiedereingelöst ½. 
Die hierdurch gewonnenen Summen schützten jedoch das 
Land keineswegs gegen eine ganze Menge weiterer Finanzma- 
noeuver, die mit erfinderischer Manichfaltigkeit alle den gleichen 
Zweck verfolgten, den Schweiß der Unterthanen in das Da- 
naidenfaß der öffentlichen Miswirthschaft zu leiten. Im Jahre 
1698 wurde in Leipzig ein Banco di depositi errichtet 7), wel- 
cher Darlehen zu sechs Procent aufnahm, die erst nach gewissen 
Fristen gekündigt werden konnten. Der König überwies dem- 
selben vom Geleite, Accise, Hütten= und Farbenwerken und 
anderen Nutzungen 120000 Thaler oder in Kapitalwerth 
2 Millionen Thaler. Allein die Stände, welche ungoeachtet 
aller angebotenen Vortheile und der Versicherung, daß die 
Bank nur zum Nutzen des Handels errichtet werden und keine 
Eingriffe von Seiten des Staats erleiden sollte, gerechte Zweifel 
hegen mochten, ob sie nicht willkürlich und gewaltsam gemiß- 
braucht werden könne, ließen sich im Landtagsabschiede vom 
17. März 1700 das Versprechen geben, daß keine gerichtlichen 
Depositen, Lehenstämme, Gelder von Unmündigen, Wittwen, Kir- 
chen und frommen Stiftungen hineingezogen werden sollten, 
worüber die Sache nicht zur pölligen Ausführung kam. Auf 
eine ähn iche Speculation zielte ein den Ständen 1713 ge- 
machter Vorschlag zu einer Landeslotterie, nachdem schon in 
Leipzig und in andern Städten Lotterien zum Besten der 
1) Weiße VI, 21—24. 
2) Cod. Aung. II, 2019.
	        
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