Finanzwirthschaft. Accise. 876
Armen aufgekommen waren; die Gewinne derselben sollten von
der Ziehung an bis zu der erst nach zwanzig Jahren erfolgen-
den Auszahlung verzinst werden, die Stände aber sich für
Kapital und Zinsen verbürgen. Nach mehrfachen Weigerungen
bewilligte die Landschaft dafür eine Million Gulden, verlangte
aber, daß eine aus ihrer Mitte gewählte Deputation den Plan
weiter erwägen und zur Ueberwachung der Lotterie besondere
Kommissarc ernennen solle.
Bessern Erfolg hatte dagegen der Versuch, nach dem Vor-
bilde Brandenburgs die Generalconsumtionsaccise als eine zu-
nächst in den Städten von allen Lebensmitteln zu erhebende
Abgabe auch in Kursachsen einzuführen, das bis dahin größten-
theils nur directe Steuern gekannt hatte. Zwar der erste
darauf abzielende Vorschlag, den der Kurfürst 1699 machte,
begegnete bei diesen so heftigem Widerstande, daß er sich vor-
läufig davon abzustehen bewogen fand; doch bercits 1701
wurde dieselbe mit Umgehung der Stände versuchsweise in der
Grafschaft Mansfeld eingeführt. Als aber hierauf Zwickau und
bald auch andere Städte, weil die ordentliche Landsteuer von
16 Pfennigen und die Pfennigstener von 20 ½ und 23½
Quatembern von der Landaccise übertragen und dadurch die
Lasten der ärmeren Klassen verringert wurden, um deren Ein-
führung anhielten, so wurde 1702 eine Generalaccisinspection
errichtet und diese bald darauf in ein förmliches Collegium ver-
wandelt, an dessen Spitze der Kurfürst den Freiherrn Ad. Mag-
nus v. Hoym stellte, von allen sächsischen Finanzmännern
jener Zeit den einzigen, der nicht bloße Plusmacherei trieb, son-
dern ebenso uncigennützig als einsichtig nach durchdachtem System
verfuhr 1). Allein auch jetzt beharrten die Landstände, als
ihnen der König 1704 seine Absicht die Accise allgemein einzu-
führen kund that, auf ihrem Widerstande, da dieselbe dem
Lande nachtheilig, verfassungswidrig und, was die Hauptsache,
„den Privilegien und Freiheiten des Adels entgegen sei, weil
dann die Ritterschaft, ja selbst die eigenen königlichen Minister,
1) Hunger, Eeschichte der Abgaben in Sachsen (1783), S. 64 ff.