Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Finanzwirthschaft. Accise. 876 
Armen aufgekommen waren; die Gewinne derselben sollten von 
der Ziehung an bis zu der erst nach zwanzig Jahren erfolgen- 
den Auszahlung verzinst werden, die Stände aber sich für 
Kapital und Zinsen verbürgen. Nach mehrfachen Weigerungen 
bewilligte die Landschaft dafür eine Million Gulden, verlangte 
aber, daß eine aus ihrer Mitte gewählte Deputation den Plan 
weiter erwägen und zur Ueberwachung der Lotterie besondere 
Kommissarc ernennen solle. 
Bessern Erfolg hatte dagegen der Versuch, nach dem Vor- 
bilde Brandenburgs die Generalconsumtionsaccise als eine zu- 
nächst in den Städten von allen Lebensmitteln zu erhebende 
Abgabe auch in Kursachsen einzuführen, das bis dahin größten- 
theils nur directe Steuern gekannt hatte. Zwar der erste 
darauf abzielende Vorschlag, den der Kurfürst 1699 machte, 
begegnete bei diesen so heftigem Widerstande, daß er sich vor- 
läufig davon abzustehen bewogen fand; doch bercits 1701 
wurde dieselbe mit Umgehung der Stände versuchsweise in der 
Grafschaft Mansfeld eingeführt. Als aber hierauf Zwickau und 
bald auch andere Städte, weil die ordentliche Landsteuer von 
16 Pfennigen und die Pfennigstener von 20 ½ und 23½ 
Quatembern von der Landaccise übertragen und dadurch die 
Lasten der ärmeren Klassen verringert wurden, um deren Ein- 
führung anhielten, so wurde 1702 eine Generalaccisinspection 
errichtet und diese bald darauf in ein förmliches Collegium ver- 
wandelt, an dessen Spitze der Kurfürst den Freiherrn Ad. Mag- 
nus v. Hoym stellte, von allen sächsischen Finanzmännern 
jener Zeit den einzigen, der nicht bloße Plusmacherei trieb, son- 
dern ebenso uncigennützig als einsichtig nach durchdachtem System 
verfuhr 1). Allein auch jetzt beharrten die Landstände, als 
ihnen der König 1704 seine Absicht die Accise allgemein einzu- 
führen kund that, auf ihrem Widerstande, da dieselbe dem 
Lande nachtheilig, verfassungswidrig und, was die Hauptsache, 
„den Privilegien und Freiheiten des Adels entgegen sei, weil 
dann die Ritterschaft, ja selbst die eigenen königlichen Minister, 
1) Hunger, Eeschichte der Abgaben in Sachsen (1783), S. 64 ff.
	        
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