Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

378 Inneres 1697—1733. 
reichende Brod erst von den Kindern erbettelt werden. Aber 
trotz dieser erdrückenden Lasten, welche der Bedarf des Heeres 
dem Lande auferlegte, entsprach dasselbe doch keineswegs seinem 
Zwecke. Zwar wurde 1697 ein Generalstab, 1712 ein In- 
genieurcorps errichtet und 1729 die Ritterakademie in Ver- 
bindung mit dem Cadettencorps zu einem öffentlichen Institute 
erweitert, in wirklich kriegstüchtigen Zustand ist aber das säch- 
sische Heer eigentlich nie gekommen. Nur zu oft wurden die 
ihm bestimmten Gelder für andere Zwecke verwendet, während 
es am nöthigsten Kriegomaterial gebrach und die Truppen 
keinen Sold erhielten, wodurch Zuchtlosigkeit einriß; die Offiziere 
behielten die Werbegelder für sich, hatten ihre Regimenter nie 
vollzählig und waren jahrelang von denselben abwesend; außer 
Schulenburg, einem der tichtigsten aus der Reihe jener zahl- 
reichen Condottieri des r Jahrhundexts, besaß das Heer 
nicht einen hervorragenden Heerführer; „die militärischen Ange- 
legeuheiten leitete das Geheimerathscollegium ohne Zuziehung 
von Generalen, und was den König betrifft, so widmete er 
selbst diesem wichtigen Werkzeuge zur Durchführung seiner Pläne 
im wesentlichen nur insoweit seine Aufmerksamkeit, als Ent- 
faltung militärischen Pompes zur Schaustellung königlicher 
Macht gehört. Unter solchen Verhältnissen können die häufigen 
Mißerfolge der sächsischen Waffen nicht überraschen. Der 
nordische Krieg erheischte Vermehrung des stehenden Heeres, 
das im Jahre 1703 schon 8 Garde-, 8 Kürassier= und 8 Dra- 
gonerregimenter zu 4 Schwadronen, 12 Fußregimenter zu 2 
Bataillonen und ein Artilleriecorps zählte. Das unbrauchbare 
Defensionswesen wurde endlich 1708 gänzlich aufgehoben, nur 
die Ritterpferde behielt man noch immer bei, da die Ritter- 
schaft auf eine Abkaufung derselben gegen Erlaß des Dona- 
tivs mit 1000 Fl. binnen fünf Jahren für jedes nicht einging. 
Als aber 1709 Crassau's Einfall in Sachsen drohte, verfügte 
der König einseitig die Errichtung einer Landmiliz aus der 
sämtlichen waffenfähigen Mannschaft von 20—30 Jahren, 
aus welcher 8 Kreisregimenter gebildet werden sollten; sie 
wurde in zwei Aufgebote getheilt, von denen das erste aus
	        
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