Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

1721 
882 Inneres 1697—1733. 
für dasselbe blieb. Von A. F. Zürner, der aus Liebe zur Feldmeß- 
kunst sein Pfarramt mit dem eines königlichen Geographen und 
Land-Grenzkommissarius vertauscht hatte und dem Sachsen auch 
seine ersten besseren Landkarten verdankt, wurden seit 1721 
sämtliche Landstraßen des Kurstaats zum Behuf des Post- 
wesens vermessen und mit steinernen Meilensäulen versehen; 
auch erhielten die Straßen Einfassung mit Bäumen. Die 
Post= und Ordinari-Zeitung aber wurde, weil sie als ein 
Hauptblatt des nördlichen Deutschlands einen guten Gewinn 
hoffen ließ, von der Post getrennt und in Verbindung mit 
einer schon länger bestandenen lateinischen Zeitung 1712 dem 
Kammerkommissair Everdt anvertraut, der sie unter Censur 
des Professors der Geschichte „mit einem reinen stylo und 
guten judicio versorgen sollte“; da sie sich aber bald von 
anderen Zeitungen überflügeln ließ, griff man 1714 statt der 
Administration wieder zur Verpachtung 7). 
Daß Sachsen trotz der Verwirrung und Noth dieser Zeit 
in der Gesetzgebung nicht hinter anderen Staaten zurück- 
blieb, ist vornehmlich das Verdienst der in der sächsischen Ju- 
ristenschule sich forterhaltenden Tradition gewesen. Die schon 
seit 1687 begonnenen Vorarbeiten zu einer Verbesserung der 
Proceßordnung, mit deren Fortsetzung der König 1699 den 
Appellationsrath J. H. Berger und den berühmten Juristen 
Jacob Born 7) u. A. beanftragte, zogen sich unter Entwürfen, 
Einholungen von Bedenken und Verhamlungen mit den Stän- 
den lange Jahre hin und kamen erst, seitdem der Hof= und 
Justizrath Griebner 1718 zu denselben herbeigezogen wurde, 
in rascheren Gang und so wurde endlich die Erläuterte Proceß- 
1) Engelhardt, Entstehung und Fortgang des leipziger Zeitungs- 
wesens, in Geißlers Zeitschrift f. d. Königr. Sachsen 1819, S. 131 ff. 
2) Die Caracteres de la cour de Pologne lassen ihm zwar als 
Juristen Gerechtigkeit widerfahren, nennen ihn aber geradezu „protecteur 
de chicane et eiest sous #es auspices, que le nombre des avocats 
64té augmentée si considernblement. II est adhdrent de la maison de 
Friese, qui rwegne par lui dans la cour des appellntions et fait gagner 
le prochs à cenz, Au'il vont.“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.