Polnische Königswahl. Wi
Einen höheren Preis setzte Friedrich Wilhelm I. von Preußen
auf seine Unterstützung, nämlich Verzicht Sachsens auf Cleve
und Berg, Garantie der Erbfolge Prcußens in Berg, wogegen
er dem Kurfürsten Jülich gewährleisten wolle, Eventualbelchnung
eines Sohnes des Königs mit Kurland u. a. Allein im Ver-
trauen auf die Freundschaft der beiden Kaiserhöfe hatte Friedrich
August durchaus keine Lust diese Forderungen zu bewilligen,
noch auch, wozu Seckendorf und der Minister Graf Manteuffel
riethen, dem König von Preußen das von diesem gewünschte
lange rutowskische Regiment zu überlassen 1), daher denn auch
der nach Berlin geschickte Manteuffel gegen den für Stanislaus
arbeitenden französischen Gesandten, den Marquis de la Che-
tardie, das Feld nicht zu behaupten vermochte. Mit Geld und
Versprechungen 2) reichlich versehen, schickte Friedrich August den
Grafen Wackerbarth und die Generale v. Baudissin und v.
Diesbach nach Polen; die Erklärung der Czarin und des Kai-
sers, keinen andern König als den Kurfürsten von Sachsen an-
erkennen zu wollen und drohende Bewegungen ihrer Heere
gegen die polnische Grenze unterstützten die Werbung. Trotz-
dem setzte der Primas Potocki den Beschluß durch, daß kein
Ausländer gewählt werden solle, und am 12. September wurde
Stanislaus, der sich als Kaufmann verkleidet nach Warschau
durchgeschlichen hatte, einstimmig und rechtmäßig zum König
gewählt. Die sehr schwache sächsische Partei unter Fürst Wis-
niowiezki hatte sich vom Wahlfelde entfernt; um ihre Sicherheit
besorgt zogen sich die sächsischen Gesandten in das Hotel des
österreichischen Gesandten zurück, am 29. September wurden
die 60 Mann Sachsen unter Oberst Schlichting, welche die
sondern in französischen blieb; wenigstens griff zwischen den beiden Halb-
brüdern eine Mißstimmung Platz, die jedoch 1737 ausgeglichen wurde.
Taillandier, Maurice, p. 190.
1) Seckendorfs Leben IV, 93# fs.
2) Eine neue Kapclle mit zwanzig Domherrustellen an der krakauer
Kathedrale, 3 Millionen poln. Gulden, eine Ritterakademie, Wiederher-
stellung der Grenzfestungen auf eigene Rechnung und jährlich 100000 Fl.
zu den Gesandtschaftskosten.