1573
32 Sequestration von Mansfeld.
sische Vasallen betrachtet worden waren. Sie theilten sich seit
dem 15. Jahrhundert gleichfalls in eine errestinische oder
hinterortische und eine albertinische oder vorderortische Linie,
zu welchen noch eine mittelortische hinzukam. Die vorder-
ortische Linie mit etwa drei Fünftheil des Landes war in eine
Schuldenlast von mehr als zwei Millionen Gulden gerathen.
Um nun das Land, von dem drei Viertheil sächsische Lehens-
herrlichkeit und Landeshoheit anerkannte, nicht in die Hände
der Gläubiger fallen zu lassen, schlossen Kursachsen, Magdeburg
und Halberstadt, welche letztere Lehensherren des letzten Viertels
waren, am 13. September 1570 den leipziger Segquestrations-
abschied, dem zufolge das Land durch drei Oberaufseher ver-
waltet und regiert, die Gläubiger befriedigt, die Grafen aber
mit Einwilligung der meisten derselben auf bestimmten Unter-
halt gesetzt wurden. (Später, nach dem Erlöschen der mittel-
und hinterortischen Linic, 1602 und 1666, wurde die Se-
questration auch über deren Lindchen ausgedehnt.) Zur
größeren Vereinfachung der Sache aber und zur Vorbereitung
eines künftigen ungetheilten Anfalls brachte Angust 26. October
1573 durch den sogenannten Permutationsreceß mit Halber-
stadt die Lehensherrlichkeit über alle halberstädter Lehen Maus-
felds tanschweise an sich. Ahulich, aber nicht ganz so ergiebig,
war der 10. Juni 1579 zu Eisleben mit Markgraf Joachim
Friedrich von Brandenburg als Administrator des Erzsifts
Magdeburg geschlossene Permutationsabschied, indem er nicht die
ganze Lehensverbindung zwischen Magdeburg und Mansfeld löste.
Angust verzichtete darin auf die burggräflichen Rechte und behielt
sich nr Titel und Wappen der Burggrafschaft Magdeburg und
die vier burngräflichen Amter Gommern, Nauis, Elbenau
und Plötzkau vor. Nun führte er die alleinige Sequestration
zu Eisleben, die sich später auch über der anderen Linien Be-
sitzungen verbreitete und erst 1780 mit dem Grafenhause selbst
endete, worauf das bisher bloß Sequestrirte als eröffnetes
Lehen fast ganz an Kursachsen fiel 1). In einem Streite mit
1) Weiße, Gesch. d. kursächs. Staaten IV (1806), S. 38 ff. Den
Neceß mit Halberstadt siche bei Glascy, Kern d. sächs. Gesch. III, 987;