Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

1573 
32 Sequestration von Mansfeld. 
sische Vasallen betrachtet worden waren. Sie theilten sich seit 
dem 15. Jahrhundert gleichfalls in eine errestinische oder 
hinterortische und eine albertinische oder vorderortische Linie, 
zu welchen noch eine mittelortische hinzukam. Die vorder- 
ortische Linie mit etwa drei Fünftheil des Landes war in eine 
Schuldenlast von mehr als zwei Millionen Gulden gerathen. 
Um nun das Land, von dem drei Viertheil sächsische Lehens- 
herrlichkeit und Landeshoheit anerkannte, nicht in die Hände 
der Gläubiger fallen zu lassen, schlossen Kursachsen, Magdeburg 
und Halberstadt, welche letztere Lehensherren des letzten Viertels 
waren, am 13. September 1570 den leipziger Segquestrations- 
abschied, dem zufolge das Land durch drei Oberaufseher ver- 
waltet und regiert, die Gläubiger befriedigt, die Grafen aber 
mit Einwilligung der meisten derselben auf bestimmten Unter- 
halt gesetzt wurden. (Später, nach dem Erlöschen der mittel- 
und hinterortischen Linic, 1602 und 1666, wurde die Se- 
questration auch über deren Lindchen ausgedehnt.) Zur 
größeren Vereinfachung der Sache aber und zur Vorbereitung 
eines künftigen ungetheilten Anfalls brachte Angust 26. October 
1573 durch den sogenannten Permutationsreceß mit Halber- 
stadt die Lehensherrlichkeit über alle halberstädter Lehen Maus- 
felds tanschweise an sich. Ahulich, aber nicht ganz so ergiebig, 
war der 10. Juni 1579 zu Eisleben mit Markgraf Joachim 
Friedrich von Brandenburg als Administrator des Erzsifts 
Magdeburg geschlossene Permutationsabschied, indem er nicht die 
ganze Lehensverbindung zwischen Magdeburg und Mansfeld löste. 
Angust verzichtete darin auf die burggräflichen Rechte und behielt 
sich nr Titel und Wappen der Burggrafschaft Magdeburg und 
die vier burngräflichen Amter Gommern, Nauis, Elbenau 
und Plötzkau vor. Nun führte er die alleinige Sequestration 
zu Eisleben, die sich später auch über der anderen Linien Be- 
sitzungen verbreitete und erst 1780 mit dem Grafenhause selbst 
endete, worauf das bisher bloß Sequestrirte als eröffnetes 
Lehen fast ganz an Kursachsen fiel 1). In einem Streite mit 
1) Weiße, Gesch. d. kursächs. Staaten IV (1806), S. 38 ff. Den 
Neceß mit Halberstadt siche bei Glascy, Kern d. sächs. Gesch. III, 987;
	        
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