Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Erwerbung des Voigtlaudes. 88 
dem Stift Quedlinburg erwarb August ferner am 17. August 
1574 ein Drittel der Stiftssteuern, die Belehnung mit der 
Erbvoigtei des Stifts, mit Schloß und Voigtei Lauenburg. 
Wichtiger noch war die Wiedererwerbung des für die Abrun- 
dung seines Gebietes besonders günstig gelegenen Voigtlandes, das 
schon von 1439 bis zur wittenberger Kapitulation zu Sachsen 
gehört hatte. Nachdem aber Moritz im prager Vertrage 1646 
auf dasselbe verzichtet, hatte König Ferdinand seinen Oberlanzler, 
den Erben der früheren Besitzer, Heinrich V. von Plauen, 
Titularburggrafen von Meißen, damit belehnt, der sogar 1548 
auf Grund eines gefälschten Lehenbriefes die Anerkennung der 
Reichsfürstenwürde für sein Haus erlangte. Allein was dieser 
durch die Gunst der Zeitumstände gewonnen, ging größtentheils 
schon seinen Söhnen durch Leichtsinn und üble Wirthschaft wieder 
verloren. Sobald sich August überzeugt hatte, daß die täglich 
tiefer in Schulden versinkenden Burggrafen das Voigtland 
auf die Dauer nicht würden behaupten können, verfolgte er 
mit gewohnter Energie und Klugheit den Plan, es in keine 
anderen als seine eigenen Hände kommen zu lassen. Den An- 
fang machte 1556 ein Vertrag zu Annaberg, in welchem er 
sich von dem älteren Bruder, Heinrich VI., versprechen ließ, 
die Voigtlande au niemanden zu veräußern, ohne sie vorher 
dem Kurfürsten anzubieten. Von seinen Gläubigern bedrängt 
trat nicht nur der jüngere Burggraf, Heinrich VII., diesem 
Vertrage 1559 bei, sondern verpfändete auch noch dem Kur- 
fürsten die Amter Voigtsberg, Plauen, Olsnitz, Adorf, Neu- 
kirchen und Schöneck gegen 60000 Fl. mit der Bedingung, 
daß dieser, im Fall die Summe nicht rechtzeitig zurückerstattet 
den magdeburger cbendas. S. 993. Die wichtigsten Erwerbungen durch 
den ersten waren die Schlösser, Städte und Amter Eisleben, Hedtstädt, 
Bolleben, Kloster Wimmelburg, Volkstädt. Dafür gab August die Lehens- 
herrlichkeit über die hohensteinische Herrschaft Lohra und die dazu gehöri- 
gen Städte Ellrich und Blcicherodc, sowic die Oberschutzgerechtigkeit über 
das Kloster Walkenricd. Im zweiten Vertrage erwarb August die Lehen 
über die Vorslädte und die Neustadt Eisleben nebst einigen Marken, Über 
das ganze Amt Rammelburg mit dem Flecken Wipra und dessen Forste, 
über Stadt, Schloß und Amt Artern, Volslädt, Bornstädt u. s. w. 
Bsttiger, Geschichte Sachsens. 2. Aufl. II. 3 
1574
	        
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