Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Brühls Verwaltung 1745—1756. 41 
„Unser Zustand ist leider sehr betrübt! Doch wir können weiter 
nichts als seufzen und schweigen.“ Ungehindert schalteten er 
und seine Kreaturen nach Gutdünken mit den öffentlichen Gel- 
dern in einer Weise, welche die heilloseste Verwirrung des 
ganzen Staatshaushaltes unausbleiblich nach sich ziehen mußte. 
Aus der verschwenderischen Regierung Friedrich Augusts I. und 
der Verwaltung Sulkowsli's bis 1737 hatte man gegen 20 
Millionen Schulden überkommen, doch war durch ziemlich regel- 
mäßige Zahlung der Zinsen der Credit der Steuerkasse auf- 
recht erhalten worden. Noch im Jahre 1737 konnte der Kur- 
fürst die große Herrschaft Hoyerswerda für 230000 Thaler 
kaufen. Seitdem ging es aber mit reißender Schnelligkeit ab- 
wärts. Brühls unsinnige Verschwendung, die übermäßige Ver- 
mehrung der Hof= und Staatsbeamten, unter anderem durch 
die von Brühl eingerichteten Conferenzminister, ebenso die der 
hohen Officierstellen, die Erwerbung der polnischen Krone, die 
mit unverhältnißmäßigem Glanze auftretende Diplomatie Sach- 
sens an den auswärtigen Höfen, die Betheiligung an den beiden 
schlesischen Kriegen erheischten einen Aufwand, der mit den gewöhn- 
lichen Mitteln sich nicht bestreiten ließ; bis 1749 beliefen sich 
die ordentlichen und außcrordentlichen Bewilligungen zu mili- 
tärischen Zwecken auf 7,770000 Thaler. Weitere Summen 
wurden der Landschaft abverlangt und von derselben verwilligt 
zur Abtragung der alten Kammerschulden, zur Unterhaltung 
der Flußbauten, der Zucht= und Armenhäuser, zu Gesandt- 
schaftsspesen, zur Abtretung der Besoldungsreste bei den Lan- 
descollegien, für die persönlichen Bedürfnisse des Kurfürsten, 
den Hofstaat der Prinzen und Prinzessinnen, bei den Ver- 
mählungen der kurfürstlichen Kinder, ungerechnet die freiwilligen 
Geschenke, wic bei der Besteigung des polnischen Throns und die 
Donative der Ritterschaft 1). Eine Zusammenstellung der von 
1) Der nach Groschenschocken angeschlageue Werth des unbeweglichen 
Steuergutcs belrug im Simplum, d. h. einen Psennig vom sicuerbaren 
Schock in den Jahren von 1742—1748 etwa 15000 Fl. (zu 21 Gr.) 
oder 13125 Thlr., wenn man bloß 3,780000 gangbare Schocke annahm. 
30½/ Pfennig, die damals gefordert wurden, machten also die Summe
	        
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