Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Brühls Verwallung 140—1400. 445 
verschwanden, so war dem Credit der Steuer damit nicht ge- 
holfen; der Kurs der Steuerscheine sank immer tiefer. Die 
Steuerkasse war so gut wie zahlungsunfähig. Obgleich daher 
die letzte Bewilligung erst mit dem Jahre 1755 ablief, so sah 
sich Brühl genöthigt, schon 1749 den Landtag wieder einzube- 
rufen 1). Der demselben vorgelegte Ausweis enthüllte die 
gänzliche Zerrüttung der Finanzen. Es mußte eingestanden 
werden, daß über die bis 1746 bewilligten 40¾ Millionen 
Thaler noch 10,608856 Thaler Zinsen für aufgenommene 
Kapitalien und verschiedene andere Posten, z. B. die von Leipzig 
den Preußen vorgeschossenen Kontributionen, zu rechnen seien, 
wodurch jene Summe sich auf 59,784174 Thaler erhöhte; 
ungefähr zwei Millionen fanden sich, die ohne verwilligt zu 
sein eigenmächtig von Brühl verausgabt worden waren; die 
Steuerschuld allein war auf 30 ½ Million Thaler, die ver- 
zinsliche Kammerschuld auf 3 Millionen gestiegen. Zur unum- 
gänglich nöthigen Emporhaltung des Steuerärariums und zur 
Beschaffung der Mittel für die Unterhaltung der Armee ver- 
langte die Regierung außer den ordentlichen Abgaben die mehr- 
jährige Fortdauer der erwähnten Erhöhungen und neu einge- 
führten Lasten. Diese Enthüllungen riefen im Schoße der 
Landschaft einen Sturm hervor, so heftig, wie er bei der 
schwerfälligen Zusammensetzung dieser Körperschaft überhaupt 
ausbrechen konnte. Aber hierbei zeigte sich aufs deutlichste, 
wie viel die Landständc von ihrer früheren Bedeutung einge- 
büßt hatten. Als sich gegen den von dem engern Ausschuß 
der Ritterschaft und der allgemeinen Deputation entworfenen 
Plau, wie dem traurigen Zustande der Steuer abzuhelfen, von 
Seiten der allgemeinen Nitterschaft lebhafter Widerspruch erhob 
und namentlich die des erzgebirgischen Kreises auf eine besondere 
Kommission zur Untersuchung der Steuerschulden, die thüringische 
auf Übergabe des Obersteuerdirectoriums und der Disposition 
bei der Steuer an die Landschaft antrug, so antwortete Brühl 
höchst aufgebracht durch ein kurfürstliches Decret, welches den 
1) Vergleiche über denselben Gretschel III, 58 ff.
	        
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