452 Kurfürst Friedrich August II.
reich oder Rußland oder Polen angreifen würde, Maria
Theresias Recht auf Schlesien und Gratz wieder aufleben und
Rußland ihr dann sofort die bundesmäßige Hilfe leisten sollte;
beide Mächte wollten zu diesem Zwecke je 3000 Mann in den
Grenzländern bereit halten, die aber im Fall eines Krieges
verdoppelt werden sollten. Außer dem Kaiser und Hannover
war auch der Republik Polen und dem Kurfürsten von Sachsen
der Beitritt zu diesem Vertrage vorbehalten; der Argwohn
jedoch wegen des von letzterem eben erst mit Frankreich ge-
schlossenen Subsidientractats, dessen Inhalt man sachsischerseits
ganz unnöthigerweise geheim hielt, war die Ursache, daß dem
dresdner Hofe anfangs nur der Haupttractat, erst im März
1747 die geheimen Artikel zugleich mit der Einladung zum
Beitritt mitgetheilt wurden. Allein die Geheimenräthe, Grafen
Zech, Hennicke und Rex, denen die Sache zur Begutachtung
vorgelegt wurde, sprachen sich gegen den Beitritt zu einem Ver-
trage aus, der Sachsen nur lästige Verpflichtungen ohne Zu-
sicherung von Vortheilen auferlege, Frankreich argwöhnisch
machen und zur Vorenthaltung der Subsidien bestimmen könne,
und fanden besonders den „über die sonst üblichen Reguln zu
weit hinausgehenden“ vierten Artikel mit Recht bedenklich,
der von Friedrich II. leicht als eine Verletzung des dresdner
Friedens, was er in der That auch war, angesehen werden
und denselben leicht dazu führen könnte, durch eine schnelle
Occupation Sachsen außer Stand zu setzen seinen Feinden
Hilfe zu leisten. Aus Rücksicht auf Polen aber und um nicht
durch eine abschlägliche Antwort das Mißtrauen der Kaiserhöfe
zu vermehren, riethen sie dem König, er möge zwar seine Ge-
neigtheit dem Haupttractat beizutreten erklären, jedoch die Sache
in die Länge ziehen, zunächst um abzuwarten, ob ein günstiger
Ausgang der zu Breda eingeleiteten Friedensunterhandlungen
Osterreich die Hände frei machen würde, in welchem Falle dieses
weit eher in der Lage sein würde die preußischen Absichten zu
unterbrechen und Sachsens Beitritt weniger bedenklich erscheine;
nur sei es nicht rathsam sich Vortheile ähnlich wie im leipziger
Vertrage zu bedingen, da Osterreich, wenn es nur Schlesien