Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

452 Kurfürst Friedrich August II. 
reich oder Rußland oder Polen angreifen würde, Maria 
Theresias Recht auf Schlesien und Gratz wieder aufleben und 
Rußland ihr dann sofort die bundesmäßige Hilfe leisten sollte; 
beide Mächte wollten zu diesem Zwecke je 3000 Mann in den 
Grenzländern bereit halten, die aber im Fall eines Krieges 
verdoppelt werden sollten. Außer dem Kaiser und Hannover 
war auch der Republik Polen und dem Kurfürsten von Sachsen 
der Beitritt zu diesem Vertrage vorbehalten; der Argwohn 
jedoch wegen des von letzterem eben erst mit Frankreich ge- 
schlossenen Subsidientractats, dessen Inhalt man sachsischerseits 
ganz unnöthigerweise geheim hielt, war die Ursache, daß dem 
dresdner Hofe anfangs nur der Haupttractat, erst im März 
1747 die geheimen Artikel zugleich mit der Einladung zum 
Beitritt mitgetheilt wurden. Allein die Geheimenräthe, Grafen 
Zech, Hennicke und Rex, denen die Sache zur Begutachtung 
vorgelegt wurde, sprachen sich gegen den Beitritt zu einem Ver- 
trage aus, der Sachsen nur lästige Verpflichtungen ohne Zu- 
sicherung von Vortheilen auferlege, Frankreich argwöhnisch 
machen und zur Vorenthaltung der Subsidien bestimmen könne, 
und fanden besonders den „über die sonst üblichen Reguln zu 
weit hinausgehenden“ vierten Artikel mit Recht bedenklich, 
der von Friedrich II. leicht als eine Verletzung des dresdner 
Friedens, was er in der That auch war, angesehen werden 
und denselben leicht dazu führen könnte, durch eine schnelle 
Occupation Sachsen außer Stand zu setzen seinen Feinden 
Hilfe zu leisten. Aus Rücksicht auf Polen aber und um nicht 
durch eine abschlägliche Antwort das Mißtrauen der Kaiserhöfe 
zu vermehren, riethen sie dem König, er möge zwar seine Ge- 
neigtheit dem Haupttractat beizutreten erklären, jedoch die Sache 
in die Länge ziehen, zunächst um abzuwarten, ob ein günstiger 
Ausgang der zu Breda eingeleiteten Friedensunterhandlungen 
Osterreich die Hände frei machen würde, in welchem Falle dieses 
weit eher in der Lage sein würde die preußischen Absichten zu 
unterbrechen und Sachsens Beitritt weniger bedenklich erscheine; 
nur sei es nicht rathsam sich Vortheile ähnlich wie im leipziger 
Vertrage zu bedingen, da Osterreich, wenn es nur Schlesien
	        
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