Bischof Johann IR. von Meißen. 8
daß vielmehr der Kurfürst 1568 auch noch das Amt Pausa
gegen Übernahme der darauf haftenden Schuld an sich brachte;
im folgenden Jahre verzichtete Heinrich VII. gegen 27142 Fl.
vollständig auf die Voigtlande, worauf dann endlich nach
mancherlei Zögerung 1575 auch die Belehnung Augusts mit.
denselben durch Maximilian erfolgte. Aus den neuen Er-
werbungen wurde 1577 der voigtländische Kreis gebildet 7).
Ahnlich erging es den Herren von Berbisdorf, denen er 1559
einen ihm für den Bergbau und die Forstnutzung wünschens-
werthen Theil ihrer Besitzungen, das nachherige Amt Lauen-
stein, für 107784 Fl. abdrang, und um dieselbe Zeit erkaufte
er von den Grafen von Schönburg die obere Grafschaft und
einen Theil der niederen Grafschaft Hartenstein (vas Amt
Krottendorf nebst Scheibenberg, Deutsch-Wiesenthal, Elterlein
u. s. w.) für 146000 Fl.w).
Eine weitere ansehnliche Bereicherung gelang auf Kosten
des Bisthums Meißen. Am 25. April 1555 hatte August
einem der jüngsten Domherren des meißner Kapitels, Johann
von Hangwitz, versprochen, dessen Erhebung auf den durch den
Tod des Bischofs Nicolaus lI. erledigten Stuhl zu befördern,
wenn derselbe die Reformation, soweit sie im Stifte eingeführt
sei, zu schonen, die Reichstage uur mit Bewilligung des Kur-
fürsten zu besuchen, auf den Landtagen nach dem alten Her-
kommen zu erscheinen und die dort gefaßten Beschlüsse im
Stifte zu vollziehen, außerdem vorkommenden Falls stiftische
Besitzungen gegen Entschädigung dem Kurfürsten abzutreten sich
1) J. Falke, Die Erwerbung der Voigtlande durch Kurfürst Angust
im Archiv für sächs. Gesch. II, 137 ff. Heinrich VI. von Plauen starb
1568 in Hof, wo ihm Gcorg Friedrich von Ausbach ein dürftiges Unter-
kommen gewährte; mit seinem Bruder erlosch 1572 das burggräfliche
Haus. Titel und Würde der Burggrasschaft kamen nnn an Kursachsen,
welches zuerst keinen Gebrauch davon machte, sondern dieselben 1579 den
Herren v. Rosenberg überließ, später aber, 1708, ein fürstliches Votum
auf dem Reichstage wegen der Burggrasschaft nachsuchte, das ihm endlich
auch zugestanden wurde, freilich erst durch den Reichsdeputations-Haupt-
schluß von 180)3.
2) Hering, Gesch. des sächs. Hochlandes I. 258; III, 5.
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