480 Der slebenjährige Krieg.
Das Schicksal Sachsens machte weithin den tiefsten Ein-
druck. Da Friedrich nicht bloß gegen Osterreich den Krieg be-
gonnen, sondern auch durch den liverfall eines Mitstandes den
Reichsfrieden gebrochen hatte, so rief der Kurfürst von Sachsen
gegen die ihm widerfahrene Vergewaltigung die Hilfe des
Reichs an, und während am Reichstage Friedrichs Gesandter
v. Plotho und der kursächsische v. Ponikau mit Schriften und
Gegenschriften wider einander stritten, erklärten der Kaiser und
der Reichshofrath das Verfahren des Kurfürsten von Branden-
burg gegen Sachsen als Laudfriedensbruch und beauftragten
den Reichsfiscal gegen denselben einzuschreiten. Sanguinischen
Köpfen mochte wohl die Möglichkeit vorschweben, auf diesem
Wege Friedrich dem Großen das Schicksal Johann Friedrichs
des Großmüthigen zu bereiten. Aber das kaiserliche Ansehen
lag schon im Verscheiden und die Reichsverfassung war eine
hohle Form, die weder schreckte noch schützte, und die einzelnen
Reichsstände bemaßen ihr Verhalten in diesem Conflicte nicht
nach ihren Pflichten gegen das Reich, für welches auch Kaunitz
im Grunde keine größere Ehrfurcht empfand als Friedrich der
Große, sondern nach ihren besonderen Interessen und Neigungen.
Herzog Friedrich III. von Gotha, welchem der Kaiser für die
Behinderung des Kurfürsten von Sachsen das Amt als aus-
schreibender Fürst des obersächsischem Kreises und damit den
Vollzug aller von Rechtswegen gegen Brandenburg ergriffenen
Maßregeln innerhalb des obersächsischen Kreises übertrug, lehnte
dasselbe nicht nur ab, sondern zog sogar vor sich enger mit
Friedrich zu verbinden 1). Doch drang weder Preußen mit
seiner Bemühung das Reich in der Neutralität zu erhalten,
noch Hannover mit seinem Vorschlag einer Reichsmediation
durch, sondern am 17. Jannar 1757 beschloß die Majorität
des Reichstags die Reichsexecution gegen Brandenburg, um so-
wohl den König von Polen zum Besitz seiner Erblande nebst
Ersatz des erlittenen Schadens, als auch dem Kaiser und seiner
Gemahlin zu hinlänglicher Genugthuung zu verhelfen. Der
1) Huschberg, S. 90 ff.