Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Landtag von 1763. Restaurationskommission. 505 
6. August ihren Anfang nahmen. Einer der ersten Gegenstände, 
die ihrer Berathung unterbreitet wurden, betraf die vom Kur- 
fürsten lebhaft gewünschte Reorganisation des Heeres, dessen 
Oberbefehl Rutowski im März in die Hände des Chevalier de 
Saxe niedergelegt hatte; es wurde zu diesem Behufe die Er- 
richtung einer Landmiliz von 4200 Mann, die den zwölf In- 
fantericregimentern, je 600 Mann, als ein viertes Bataillon 
zugewiesen, nur zu jährlichen Exercicrübungen und außerdem 
nur im Nothfall gebraucht werden sollte, beantragt und außer 
einmaligen 477592 Thalern zur Wiederherstellung des Heeres 
jährlich 1,673333 Thaler verlangt. Allein die Stände zeigten 
keineswegs die Gefügigkeit, welche Brühl wünschte, um die auch 
in der Verwaltung des Heerwesens eingerissene Unordnung 
vor den Augen seines Gebieters verborgen zu halten, bezeich- 
neten jene Summen selbst nach dem daran gemachten Abstrich 
von 810927 Thalern noch immer als unerschwinglich und be- 
hielten sich ihre Erklärung darüber so lange, bis der Kurfürst 
die angenommenen Sätze gebilligt haben würde, vor, worüber 
die Sache erst unter der folgenden Regierung zur Erledigung 
kam 1). Dagegen waren der Rückkunft des Königs zwei andere 
wichtige Maßregeln vorangegangen, die nicht ohne wohlthätige 
Folgen blieben. Bereits unter dem 28. April 1762 nämlich 
hatte derselbe von Warschau aus die Einsetzung einer Restau- 
rationscommission verfügt, bestehend aus den Geheimenräthen 
v. Fritsch und Wurmb, dem Obersteuerdirector v. Heringen, 
dem Kammer= und Bergrath Lindemann, den Hof= und Justiz- 
räthen Poigk und Gutschmid und dem Olberstenereinnehmer 
v. Nizschwitz; der Obersteuersecretär Rabener führte das Pro- 
tofoll. Diese Kommission ging eifrig ans Werk; unerwartet 
des von ihr zu erstattenden Hauptberichtes bewirkte sie den 
Erlaß mehrerer zweckmäßiger Gesetze und Verordnungen, z. B. 
vom 11. FNebruar 1763 wegen Wiederaufrichtung der im Kriege 
stark beschädigtei Waldungen, eines Generale vom 8. August, 
welches zur Hebung des gesunkenen Wohlstandes der Städte 
die Beantwortung von 14 vorgelegten Fragepunkten anordnete, 
1) Gretschel III, 141.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.