Landtag von 1763. Restaurationskommission. 505
6. August ihren Anfang nahmen. Einer der ersten Gegenstände,
die ihrer Berathung unterbreitet wurden, betraf die vom Kur-
fürsten lebhaft gewünschte Reorganisation des Heeres, dessen
Oberbefehl Rutowski im März in die Hände des Chevalier de
Saxe niedergelegt hatte; es wurde zu diesem Behufe die Er-
richtung einer Landmiliz von 4200 Mann, die den zwölf In-
fantericregimentern, je 600 Mann, als ein viertes Bataillon
zugewiesen, nur zu jährlichen Exercicrübungen und außerdem
nur im Nothfall gebraucht werden sollte, beantragt und außer
einmaligen 477592 Thalern zur Wiederherstellung des Heeres
jährlich 1,673333 Thaler verlangt. Allein die Stände zeigten
keineswegs die Gefügigkeit, welche Brühl wünschte, um die auch
in der Verwaltung des Heerwesens eingerissene Unordnung
vor den Augen seines Gebieters verborgen zu halten, bezeich-
neten jene Summen selbst nach dem daran gemachten Abstrich
von 810927 Thalern noch immer als unerschwinglich und be-
hielten sich ihre Erklärung darüber so lange, bis der Kurfürst
die angenommenen Sätze gebilligt haben würde, vor, worüber
die Sache erst unter der folgenden Regierung zur Erledigung
kam 1). Dagegen waren der Rückkunft des Königs zwei andere
wichtige Maßregeln vorangegangen, die nicht ohne wohlthätige
Folgen blieben. Bereits unter dem 28. April 1762 nämlich
hatte derselbe von Warschau aus die Einsetzung einer Restau-
rationscommission verfügt, bestehend aus den Geheimenräthen
v. Fritsch und Wurmb, dem Obersteuerdirector v. Heringen,
dem Kammer= und Bergrath Lindemann, den Hof= und Justiz-
räthen Poigk und Gutschmid und dem Olberstenereinnehmer
v. Nizschwitz; der Obersteuersecretär Rabener führte das Pro-
tofoll. Diese Kommission ging eifrig ans Werk; unerwartet
des von ihr zu erstattenden Hauptberichtes bewirkte sie den
Erlaß mehrerer zweckmäßiger Gesetze und Verordnungen, z. B.
vom 11. FNebruar 1763 wegen Wiederaufrichtung der im Kriege
stark beschädigtei Waldungen, eines Generale vom 8. August,
welches zur Hebung des gesunkenen Wohlstandes der Städte
die Beantwortung von 14 vorgelegten Fragepunkten anordnete,
1) Gretschel III, 141.