Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Forigang der Resiauration. 545 
der Universitäten und der beiden Fürstenschulen Meißen und 
Grimma auf 13000 Thaler erhöht. Bereits unter dem 
22. December 1763 war die von Friedrich Christian beschlossene 
Aufhebung des Generalaccispachts erfolgt, weil er mannich- 
faltige Bedrückung der Unterthanen veranlasse und doch das 
Object selbst durch des Pachters Fleiß und Geschicklichkeit nicht 
zu veredeln sei, das reorganisirte Generalacciscollegium, zu 
dessen Director an Brühls Stelle der Geheimerath v. Heeringen 
ernannt wurde, übernahm wieder die Verwaltung sämtlicher 
Acciseinkünfte mit alleiniger Ausnahme der der Stadt Leipzig 
und wurde beauftragt die bei der Accise eingeschlichenen Miß- 
bräuche und Beschwerden abzustellen, die Dorfaccisordnung zu 
revidiren, den eingerissenen starken Dorfhandel in die Städte 
zu verweisen und die Verschänkung des von den Rittergütern 
als Tischtrunk in die Städte kommenden Bieres zu untersagen; 
das Kassenwesen der Accise wurde vereinfacht und ein neuer 
Tarif entworfen. 
Eine gründliche Verbesserung der Justiz war bei den zahl- 
reichen Conflicten zwischen den verschiedenen Gerichtshöfen, bei 
der übermäßigen Langsamkeit des Gerichtsganges, da man die 
gewöhnliche Länge eines irgendwie wichtigen Processes auf 
dreißig Jahre auschlug 1), dringendes Bedürfniß. Da aber 
eine Regentschaft hierfür nicht die geeignete Zeit schien, so be- 
gnügte sich Kaver ein neues Lehensmandat zu Belehrung der 
Vasallen bei Lehensmuthungen und Renovationen und zu Aus- 
einandersetzungen verschiedener aus dem lehnsherrlichen Ober- 
cigenthum entspringender Rechte, dann eine neue Taxordnung, 
Mandate gegen Verlockung der Unterthanen zu Auswanderung, 
gegen die Hazardspiele, desgleichen gegen Bankerottierer aus- 
gehen zu lassen 2); letzteres beseitigte auch den Mißbrauch, daß 
Personen, die unter irgend einem Titel zum Hofe gehörten, 
) Précis de I’état actuel de la Saze (1773) handschriftlich im 
dresdner Archiv; beim Appellationsgerichte war ein Proceß der Grafsen v. 
Dohna und v. Reder gegen den Grasen Schulenburg anhängig, der seit 
136 Jahren schwebte. 
2) Cod. Aug. Cont. 1, 1. p. 1022. 497. 883. 922. 928. 
Böttiger, Geschichte Sachsens. 2. Aufl. II. 30
	        
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