560 Kurfürst Fricdrich August III.
des Königs Victor Amadens III. von Sardinien und, nachdem
diese bereits 28. December 1782 durch die Blattern weggerafft
worden war, zum zweitenmale 18. October 1787 mit Maria
Theresia, Kaiser Leopolds II. Tochter; doch nur der jüngste
Prinz, Maximilian, 9. Mai 1792 mit Karoline Maria Therese
Josepha von Parma vermählt, war bestimmt den albertinischen
Mannesstamm fortzupflanzen.
So schwer es dem Kurfürsten ankam, seine Regierung
mit einem Widerrufe der von seinem Oheime getroffenen
verderblichen Anordnungen zu beginnen, so ließ doch die
Nothwendigkeit keine andere Wahl. Die Imposten wurden
1769 wieder aufgehoben, im folgenden Jahre eine Neduction
des Heeres vorgenommen, indem man bei der Reiterei jede
Escadron um 20 Mann verminderte, bei der Infanterie per
Compagnie zehn Mann ganz entließ und zvanzig Mann be-
urlaubte. Aber selbst diese Einschränkungen genügten noch nicht
und es dauerte noch einige Zeit, ehe das Gleichgewicht zwischen
Einnahmen und Ausgaben sich wiederherstellte ). In der Be-
setzung der obersten Staatsämter nahm der junge Fürst zunächst
keine wesentliche Anderung vor; Graf v. Osten-Sacken und
Baron v. Ende blieben Kabinetsminister ). Doch verstand er
einzelne besonders tüchtige Männer hervorzuziehen, beförderte
sie rascher und ließ ihnen innerhalb ihres Ressorts hinreichen-
den Spielraum zu Bethätigung ersprießlicher Wirksamkeit, ohne
sich deshalb selbst der unausgesetzten Controle über, das Ganze
zu begeben. Leitender Grundsa#tz für seine eigene Regierungs-
thätigkeit war die pünktlichste Ordnung in den Geschäften, die
regelmäßigste, bis zur Pedanterie gehende Zeiteintheilung, die
jeder Stunde des Tages ihre unverrückbare Verwendung zuwies
und das ganze Hofleben an einen aufs strengste vorgeschriebenen
Schematismus band; eine strenge Gerechtigkeit, die oft das
1) Im Jahre 1770 beliefen sich die Einnahmen auf 5,915222 Tha-
ler, die Ausgaben auf 6,414771 Thaler.
2) Das Geheime Consilium bildeten 1769 Graf Loß, Graf Stuben-
berg, v. Ponikau, v. Stammer, v. Fritzsch und v. Wurmb.