664 Kurfürst Friedrich August III.
sicht, welche ihr Sohn nie aufhörte ihr zu erweisen, eine Ver-
stimmung erzeugen, die durch die wachsende Zerrüttung ihrer
finanziellen Verhältnisse nur noch vermehrt wurde. Zwar hatte
der Kurfürst bald nach erlangter Mündigkeit als Beweis seiner
Dankbarkeit ihre Apanage auf 130000 Thaler einschließlich
aller übrigen Gebührnisse erhöht 1), aber durch ihren Trieb
nach- Thätigkeit und die Hoffuung auf Gewinn ließ sie sich zu
allerhand Speculationen und industriellen Unternehmungen ver-
leiten, welche die in diesen Dingen gänzlich Unerfahrenc in die
Hände betrügerischer Geschäftsführer lieferte und ihr solche
Verluste zuzog, daß sie, die mit so viel Geschick an der Ord-
nung der Staatsfinanzen gearbeitet hatte, aber von der Kunst
für sich hauszuhalten sehr wenig verstand, in eine wachsende
Schuldenlast'gerieth. Dies alles zusammengenommen verleidete
ihr den Aufenthalt in Sachsen so, daß sie den lebhaften Wunsch
faßte, nach Italien, dem Lande ihrer Sehnsucht, überzusiedeln,
nur stand der Ausführung die Besorgniß, daß sie dadurch eines
Theils ihrer Apanage verlustig gehen könne, und der Geldmangel
hindernd entgegen. Sie beauftragte deshalb insgeheim einen
ihrer Vertrauten, den Legationsrath Hewald, die ihr noch ver-
bliebenen sächsischen Kammercreditscheine in Rom zu verpfänden,
um mit dem Erlös ihre in Genua und Holland verpfändeten
Juwelen einlösen und dann ebenfalls in Nom, wo man nie-
drigere Zinsen nahm, wieder versetzen zu können. Der Versuch
mißlang, und sie kehrte Juni 1773 in das ihr verhaßt gewordene
Dresden zurück, aber hur um es schon im nächsten April wieder
zu verlassen und sich auf längere Zeit nach München zu be-
geben, theils, wie sie angab, weil ihre zerrütteten Vermögens-
verhältuisse ihr den für sie als Kurfürstin-Mutter in Dresden
unvermeidlichen Aufwand nicht gestatteten, theils weil sie bei
dem bevorstehenden Erlöschen des bairischen Kurhauses sich aus
den münchner Archiven die zur Feststellung ihrer Anrechte an
1) Daß sie, wie Gretschel III, 194 angibt, aus ihres Gatten
Nachlaß außer beträchtlichen Pretiosen 500000 Thaler erhalten habe, ist
wenigstens nicht aktenmäßig nachzuweisen. v. Weber I, 207.