d'Agdollo. 569
schon darin, daß er der österreichischen Regierung das Geheimniß
der Cession verrathen und die entwendeten Papiere dabei als
Beweisstücke gemißbraucht hatte; der Hauptgrund jedoch des
gegen ihn beobachteten Verfahrens dürfte mit hoher Wahr-
scheinlichkeit darin zu suchen sein, daß er sich durch die Ver-
zweiflung über den mißlichen Stand seiner Verhältnisse und
aus Nache, weil er seine Dienste für nicht hinreichend belohnt
hielt, zu einem Erpressungsversuche gegen den Kurfürsten hatte
treiben lassen. Vermuthlich enthielt das Memoire, mit dessen
Veröffentlichung er für den Fall, daß man Gewalt gegen ihn
anwenden werde, gedroht hatte, Dinge, welche dem Rufe und
der Ehre der Kurfürstin und damit auch des Kurfürsten zu
nahe traten, und Stoff zu solchen Verleumdungen mochte das
freie und unbedachte Benehmen der ersteren der dresdner
Lästerchronik allerdings in hinreichendem Maße geliefert haben ½).
Daraus würde es sich zugleich erklären, weshalb der Kurfürst,
der nicht umsonst den Beinamen des Gerechten führt, in diesem
Fallc es über sich gewann, in das gesetzliche Rechtsverfahren
einzugreifen. Allerdings scheint gegen den Schuldigen ein Ur-
theil ergangen zu sein; schwerlich aber ist ein solches von der
göttinger Juristenfacultät eingeholt worden 2). Richtiger ist
vielleicht die Angabe des preußischen Gesandten, der Kurfürst
habe deshalb den Kanzler zu Rathe gezogen, und dessen Aus-
spruch sei dahin gegangen, daß Agdollo den Gesetzen nach Ab-
hauung der rechten Hand und Enthauptung verdient habe, was
vom Kmpfürsten in lebenslängliches Gefängniß gemildert worden
sei. Wegen einer bedenklichen Erkrankung wurde Agdollo unter
streuger Bewachung nach Pirna gebracht, 1771 aber auf den
Königstein zurückversetzt, wo er bis zu seinem Tode im Jahre
1800 Gefangener geblieben ist; doch trat späterhin eine Mil-
derung seiner Haft ein. Da sich die Kurfürstin überzeugt haben
1) m’a manqu gersonnellement et jen ai la preuve en maiu.
T’uffaire allodiale n’'y a rien à laire.“ Der Kurfürst an Sacken. v We-
ber II, 115.
2) Bülan, Geheime Geschichten I, 212.
1771