Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

1776 
572 Kurfürst Friedrich August III. 
Als nämlich in diesem Jahre Graf Albrecht Christian 
Ernst v. Schönburg, Herr zu Hinterglauchan und keaiserlicher 
Geheimerrath den Versuch machte, sich unter dem Vorwande, 
daß die Necesse von 1740, weil sie weder von Kaiser und 
Neich noch vom Könige von Böhmen bestätigt worden, ungiltig 
seien, der sächsischen Lehenshoheit zu entziehen, so fand er 
Unterstützung bei der deutschen Lehenshauptmannschaft in Prag, 
indem dieselbe auf Grund der Incorporationsbulle von 1355 
die Landeshoheit über die Nerceßherrschaften für die Krone 
Böhmen in Anspruch nahm. Der Reichshofrath ging selbst 
soweit, 1776 in einer Citation Ad videndum et audiendum 
Cassari et annullari transactiones de a. 1740 die Ungiltig- 
keit des Recesses auszusprechen, weil dadurch dem Reiche ein 
unmittelbarer Reichsstand entzogen worden, die Landeshoheit 
aber von der dem Hause Schönburg darin belassenen Reichs- 
standschaft unzertrenulich sei. Hiermit ruhete vorläufig die 
Sache. Als aber unn in einer Schuldforderungssache des 
preußischen Grafen von Finkenstein an seinen Schwiegervater, 
den Grafen von Schönburg, von der Landesregierung zu Dresden 
kraft des Recesses von 1740 gerichtliche Execution gegen letz- 
teren verfügt und unbekümmert um das von dem prager Lehn- 
hofe dagegen erlassene Dehortatorium von Zwickan aus ins 
Werk gesetzt wurde, ging der Graf von Schönburg nach Wien, 
trat zum Katholicismus über und bewog die Kaiserin Maria 
Theresia, als Königin von Böhmen von dem Kurfürsten die 
Herstellung des früheren Standes der Dinge „in den schön- 
burgischen böhmischen Lehnsherrschaften“ zu verlangen; und da 
Friedrich August dieses Ansinnen mit der Erklärung zurückwies, 
„er habe bloß seine Hoheitsrechte behauptet, ohne die böhmischen 
Lehensrechte zu gefährden, der Gang des Rechts gegen den 
Grafen könne nicht unterbrochen werden“, so rückten ohne 
Weiteres, selbst ohne vorherige Anzeige, 200 Mann Oster- 
reicher mit vier Kanonen in Begleitung des böhmischen Lehens- 
commissarius v. Escherich über das Erzgebirge und führten den 
Grafen nach Glauchau zurück; dort veröffentlichte der Com- 
missar eine Proklamation der Kaiserin-Königin, in welcher
	        
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