682 Kurfürst Friedrich August III.
einen eigenen Lehenhof fortbestehen zu lassen, aber die Einkünfte
unter Aufhebung der Segquestration der Kammer zuzuweisen
und die Gläubiger zu nochmallger Aumeldung ihrer Forderungen
vorzuladen 1). Eine unerhebliche Erwerbung war die des Amtes
Walter-Nienburg, von 12-bis 13000 Thaler jährlichem Ertrage,
welches seit 1659 als sächsisches Mannlehen bei Anhalt-Zerbst
gewesen war und bei dem Erlöschen dieses Hauses im Jahre
1793 an Sachsen zurückfiel. Auf Ansuchen der drei anderen
anhaltischen Linien, welches ihre mächtige Verwandte, die Kaiserin
Katharina II., durch ihre Verwendung unterstützte, überließ
ihnen der Kurfürst dieses Amt im Jahre 1796 gegen einen
jährlichen Kanon von 4000 Thalern und andere Lehensprä-
stationen von neuem; bei der Theilung der zerbster Lande fiel
es der Linie Anhalt-Dessau zu ?. «
Die Pläne des österreichischen Hofes, auf Kosten des Reichs
Vergrößerungen seines Besitzes und Erweiterung seines Ein-
flusses zu suchen, waren zwar durch den teschener Frieden vor.
läufig zum Stillstand gebracht, deswegen aber keineswegs ganz
aufgegeben worden. Kaum sah sich Kaiser Joseph II. durch
den Tod seiner Mutter aus drückender Abhängigkeit befreit
und zur selbständigen Regierung seiner Erblande gelangt, als er
diese Pläue mit der ihm eigenen Hast und unruhigen Betriebsam-
keit wieder aufnahm, dadurch aber zugleich den Widerstand der
Bedrohten aufs neue wach rief. Bennruhigt durch seine bei ver-
schiedenen Anlässen hervortretenden Absichten, welche die Selb-
ständigkeit der kleinen Reichsstände zu gefährden schienen, hatte
bereits im Jahre 1783 Baden und in noch entscheidenderer
Weise Pfalz-Zweibrücken den Gedanken erfaßt, daß die kleineren
Reichsfürsten durch enges Aneinanderschließen und unter dem
Protectorate Preußens Schutz gegen die österreichischen Über-
griffe suchen müßten. Auch in Dresden blieben die Gerüchte
von den auf Alterirung der Reichverfassung abzielenden Plänen
des Kaisers nicht unbeachtet. Aber erst als Friedrich der Große
1) Weiße VII, 40 f.
2) Weiße VII, 40 ff. Pöli, S. 210 fl