Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Der Fürstendund. 583 
sich erhob, um Osterreich den Weg zu vertreten, gewannen diese 
Regungen praktische Bedeutung. Da er, um sich der Isolirung, 
in die er gerathen, zu entreißen, weder auf das durch den 
nordamerikanischen Krieg erschöpfte England, noch auf das 
innerlich zerrüttete Frankreich, noch endlich auch auf Rußland, 
das im Begriff stand, sich auf Osterreichs Seite zu schlagen, 
rechnen konnte, so blieb ihm als Stütze nur das deutsche Reich 
Übrig und dadurch gelangte er seltsamerweise noch an seinem 
Lebensabende dahin als Bewahrer der Reichsordnung aufzu- 
treten, zu deren Zerrüttung niemand mehr beigetragen hatte, 
als gerade er. Nach seines Ministers Hertzberg Ansicht sollte 
sich Preußen vor allem der Zustimmung Hannovers und 
Sachsens versichern, um im Vereine mit ihnen die Thätigkeit 
des von Osterreich absichtlich lahm gelegten Reichstags neu zu 
beleben, dann die Beschwerden gegen die kaiserliche Politik vor 
denselben bringen und die Reform der Reichsinstitutionen ver- 
langen und, falls, wie vorauszusehen, der Kaiser sich dem wider- 
setze, zum Abschluß eines Bündnisses mit den mächtigsten und 
zuverlässigsten Reichsfürsten schreiten, dem wohl der Beitritt 
der kleineren folgen werde. Vor allem kam es daher darauf 
an, ob bei jenen, namentlich bei Hannover und Sachsen, die- 
selbe Bereitwilligkeit zur Theilnahme zu finden sein würde, 
die man bei diesen voraussetzte. Der preußische Gesandte in 
Dresden v. Alvensleben erhielt die Weisung, die Stimmung 
des sächsischen Hofes zu sondiren, namentlich auch anzuklopfen, 
ob sich vielleicht durch den Kurfürsten dessen Oheim, der Kur- 
fürst von Trier, gewinnen lassen werde; seine ersten Eröffnungen 
sollte er den Ministern v. Gutschmid und v. Löben machen, 
von denen der Erstere dafür galt, daß er nicht bloß das be- 
sondere Vertrauen des Kurfürsten sondern auch patriotischen 
Sinn und Kenntuiß der Reichsverhältnisse besitze. Beide zeigten 
sich den preußischen Anträgen nicht unzugänglich, obschon sie 
den Bund auf eine Ernenerung der alten Erbverbrüderung 
zwischen den Häusern Brandenburg, Sachsen und Hessen ein- 
geschränkt zu sehen wünschten, der beizutreten vorläusig nur die 
ernestinischen Herzöge, Braunschweig, Hannover und Hessen-
	        
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