Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

588 Kurfürst Friedrich August III. 
18. Juli, da es seiner Lage nach einem österreichischen Angriffe 
am meisten ausgesetzt sei, eine ausdrückliche Erklärung darüber, 
„wie die sächsischen Lande für alle Fälle von der Gefahr eines 
schleunigen feindlichen liberzugs durch die kräftigste und eiligste 
Hilfe gerettet werden könnten, und weiter, daß ihm der König, 
so lange es nur immer thunlich, die Wahl einer für die Sicher- 
heit der Lande unausbleiblich nothwendigen und dem eigenen 
preußischen Interesse angemessenen Neutralität stets zugestehe, 
auch die zur Erhaltung derselben einschlagenden heilsamsten 
Mittel nie verhindere, sondern vielmehr billige und nöthigen- 
falls unterstütze". Der König nahm keinen Anstand, den ersten 
von diesen beiden Punkten zuzusagen, während er den zweiten, 
die Neutralität, mit Stillschweigen überging, und so erfolgte 
denn am 23. Juli die Unterzeichnung des Unionstractats zum 
Zwecke der constitutionsmäßigen Erhaltung des durch eine be- 
denkliche Krisis bedrohten Reichssystems; die Contrahenten 
versprachen zur Belebung der Neichsversammlungen, zur Abwehr 
aller Beeinträchtigungen der Reichscollegien, zur Erhaltung der 
Reichsgerichte innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Competenz, 
der Integrität und Verfassung der Reichskreise, der den Ständen 
durch den westfälischen Frieden zugesicherten Gerechtsame gegen 
widerrechtliche eigenmächtige Ansprüche und gegen willkürliche 
Zumuthungen zusammenzuwirken, solchen vorkommendenfalls 
gemeinschaftlich durch Verwendung, bona okkicia, Vorstellungen w. 
entgegenzutreten, und wenn diese Mittel nicht zureichend sein 
sollten, über die etwa zu ergreifenden weitern Maßregeln sich 
untereinander zu verständigen und selbige mit allem Nachdruck 
zur Ausführung zu bringen. Den 11 Artikeln des öffentlichen 
Vertrags waren zwei geheime angehängt; der erste naunte die- 
jenigen Reichsstände, welche zum Beitritt eingeladen werden 
sollten, wobei jedoch Sachsen sich auch wieder ausbedang, daß 
diese Einladung nicht von sämtlichen drei Kurfürsten, sondern 
von Preußen allein ausgehe, daß aber Sachsen an einem förm- 
lichen Auftrag oder Bevollmächtigung dazu keinen Antheil nehmen 
könne; in dem zweiten verpflichteten sich die Verbündeten den 
beabsichtigten Austausch von Baiern gegen die Niederlande oder
	        
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