Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

602 Kurfürst Friedrich August II. 
Petersburg als in Warschau den Entschluß des Kurfürsten zu 
beschleunigen. So gab denn Friedrich August am 14. Februar 
den polnischen Unterhändlern eine bestimmtere Erklärung; er 
machte in derselben seine endgiltige Entscheidung von der Zu- 
stimmung sämtlicher drei Nachbarmächte zu der Veränderung 
der polnischen Verfassung, besonders zu der Erblichkeit des 
Thrones, abhängig und bezeichnete als die wesentlichsten Be- 
dingungen für die Annahme der Krone: Verstärkung der könig- 
lichen Gewalt, namentlich müsse zur Giltigkeit eines Gesetzes 
die Sanction des Königs unerläßlich sein und demselben das 
Recht zustehen, alle Arten von Tractaten, insbesondere Waffen- 
stillstände, mit auswärtigen Staaten abzuschließen, auch die 
Erziehung des Thronfolgers ohne Uberwachung durch den 
Reichstag zu leiten; in Bezug auf die Erbfolge würde er die 
seiner Brüder der seiner Tochter vorziehen; das Heer müsse 
dem Könige und der Republik, nicht der Nation schwören; alle 
die Constitution betreffenden Punkte müßten auf befriedigende 
Art geordnet sein, bevor von Unterhandlung über die Pacta 
Conventa bie Rede sein könne; endlich müsse durch letztere festge- 
stellt werden, wie sich die Pflichten des Kurfürsten gegen Polen 
mit denen gegen seine Erblande vereinigen ließen. Einige nach- 
trägliche Bemerkungen der polnischen Commissare beantwortete 
der Kurfürst in einer zweiten Note am 3. März, in welcher 
er zugleich die Absendung eines außerordentlichen Gesandten 
nach Warschau ankündigte, um über einige Punkte, deren Dis- 
cussion außerhalb der Vollmachten der Commissare gelegen, die 
Ansichten des Königs und der Republik einzuholen. 
Diese unzweidentige Kundgebung, die bei der gänzlichen Un- 
wahrscheinlichkeit, daß Nußlands Zustimmung je zu erreichen 
sein würde, einer Ablehnung gleich kam, paßte in die Pläne 
der polnischen Patrioten so schlecht, daß sie, um die Wahrheit 
nicht bekannt werden zu lassen, die Note vom 14. Februar 
vorläufig ganz unterdrückten, dem Reichstage nur die vom 
3. März mittheilten und die vollste Zuversicht zur Schau 
trugen, daß der Kurfürst die Krone annehmen werde. Lange 
freilich ließ sich diese Täuschung nicht aufrecht erhalten, denn
	        
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