Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

62 Kurfürst Friedrich Augußt III. 
Kurfürst nichts mehr wünsche als das Zustandekommen der 
Union, an welcher auch Frankreich übereinstimmenden Mit- 
theilungen zufolge keinen Anstoß nehmen werde; doch halte er, 
um dem Bunde mehr Consistenz zu geben, den Beitritt Oster- 
reichs und Rußlands für wünschenswerth, eine Anschauung, 
welche zum Theil wenigstens ihre Erklärung darin findet, daß 
der in Dresden allein vorgelegte lombardsche Entwurf den 
Zweck der Union ausschließlich auf die Defensive beschränkte, 
aber auch so ein Beweis von der Kurzsichtigkeit und dem 
Mangel politischen Verständnisses bei den sächsischen Staats- 
männern. Das am 1 3. August überreichte Gutachten des Geheimen 
Consiliums über die preußischen Vorschläge, welchem am 21. 
August die Ministerconferenz, bestehend aus v. Loß, v. Hopff- 
garten, v. Hohenthal, v. Low und v. Burgsdorff, beitrat, 
gelangte, nachdem es mit gewohnter Weitschweifigkeit und Gründ- 
lichkeit die Frage erörtert hatte, ob nicht unter den gegemwär- 
tigen Umständen Sachsen von seinem Rechte des Reichsvicariats 
Gebrauch machen und die Leitung des verwaisten Reichs über- 
nehmen solle, ob nicht ferner schon die zwischen Sachsen, Bran- 
denburg und Hessen bestehende, freilich ziemlich in Vergessenheit 
gekommene, jedoch keineswegs aufgegebene Erbeinigung von 1614 
alle diejenigen Punkte enthalte, worauf das neue Bündniß ab- 
zwecke, zu dem Schluß, „daß das Geratheuste eine Erneuerung 
der letzteren sei, wenn aber die Errichtung eines besonderen 
Bündnisses unvermeidlich sei, der preußische Entwurf noch der 
Abänderung und Modification in vielen Stücken bedürfe, von 
welchen die erheblichsten namhaft gemacht waren. librigens 
aber würde alles dies erst bei den ferneren Verhandlungen 
umständlicher zu erörtern, vor der Hand aber bei Preußen der 
Antrag bloß auf Erneuerung und Erläuterung der Erbeinigung 
zu richten und dabei ebenfalls zu erkennen zu geben sein, daß 
der Kurfürst nicht abgeneigt wäre künftig die zu näherer Or- 
Janisation der nordischen Stände etwa erforderlichen zweck- 
mäßigen, der Landesverfassung unnachtheiligen Bestimmungen 
mit anzugehen. Da nun aber auch die ernestinischen Häuser, 
Schwarzburg-Rudolstadt und Neuß-Greiz, geängstigt durch
	        
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