Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

658. Kurfürst Friedrich August 1II. 
So standen die Verhandlungen, als ein unglücklicher Zufall 
den Franzosen eine Depesche des englischen Gesandten in Dresden, 
Wynn, in die Hände spielte, welche den Bericht über eine 
vertrauliche Unterredung mit dem Grafen Loß und die von 
letzterem dabei geäußerte Abneigung gegen Frankreich enthielt. 
Bestürzt eilte der Kurfürst dem aufgebrachten Kaiser seine Un- 
schuld zu betheuern; er bat ihm die Demüthigung zu ersparen 
seinen Minister entlassen zu müssen, gehe es aber nicht auders, 
so solle des Kaisers Wille erfüllt werden, nur schmeichle er 
sich, daß es mit elulger Schonung geschehen werde. Obgleich 
aber Napoleon von diesen Erklärungen befriedigt schien und 
dem Grafen Bose die Versicherung seiner Bereitwilligkeit den 
Frieden zum Abschluß zu bringen wiederholte, so bestand er 
doch unerbittlich auf der Entlassung des Grafen Loß; dieselbe 
erfolgte zugleich mit der des Grafen Low, der aller Wahr- 
scheinlichkeit nach nur durch eine Verwechselung seines Namens 
mit dem des Schuldigen dem Zorn des Gewaltigen zum Opfer 
fiel, am 18. November in ungnädiger Weise, ohne Pension; 
das Kabinet bestand vorläufig nur aus dem Grafen Hopffgarten. 
Trotzdem blieb Bose's Lage höchst peinlich; Talleyrand wich der 
Wiederanknüpfung der Verhandlungen beharrlich aus, die in 
Berlin anwesenden Deputirten von Leipzig beschworen ihn den 
Friedensschluß zu beschleunigen und die Beschlagnahme der 
englischen Waaren rückgängig zu machen; aus Dresden kamen 
die bittersten Klagen über die willkürlichen Eingriffe, welche sich 
die französischen Intendanten aller Remonstrationen ungeachtet 
in die Verwaltung erlaubten. Am 11. November hatte sogar 
der Intendant Villain ein Reglement erlassen, durch welches 
allen Einnehmern aufgegeben wurde, aller zehn Tage sämtliche 
landesherrliche Einkünfte, auch die von den Domaincn, an ihn als 
receveur général zu Naumburg abzuliefern; vom 15. October 
an gerechnet sollten keine Besoldungen ohne Genehmigung des 
Intendanten abgeführt werden und jeder Stand und Kreis sich 
verpflichten, die ihm auferlegte Kontribution in den bestimmten 
Fristen zu erlegen. In dieser Verlegenheit beschwor Bose den 
Kurfürsten, durch sein persönliches Erscheinen in Berlin das
	        
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