Friede zu Posen. 661
Wille des Kaisers sei in diesem Punkte so ausdrücklich, daß
nicht die mindeste Aussicht vorhanden sei eine Änderung zu
erreichen; der König versprach ihr jedoch für die Zukunft, da es
gegenwärtig unmöglich sei, eine Eutschädigung aus dem Staats-
einkommen bis zum Betrag von 4 Millionen Livres.
Am 15. December traten die Ernestiner dem posener Frieden
bei; auch der noch im preußischen Hauptquartier verweilende Herzog
Ernst von Koburg erhielt sein Land, das nach seines Vaters
Tode als ein crobertes von den Franzosen in Besitz genommen
worden war, auf Friedrich Augusts Verwendung zurück.
Der Publicirung des Friedens am 17. December folgte
drei Tage später die feierliche Proklamation der Königswürde,
die ein reitender Hoffourier in alterthümlicher Heroldstracht
von Trompetern und Garde-du-Corps begleitet an sieben
verschiedenen Orten der Residenz ausrief. Die Titulatur wurde
auf den Namen des Königs mit dem Beisatze „König von
Sachsen 2c.“ beschränkt, das einfache Wappen mit dem Rauten-
kranz bloß mit der Krone statt dem Kurhute bedeckt 1). Ein
Schreiben des preußischen Gesandten v. Brockhausen an das
Ministerium mit den bittersten Vorwürfen über die Annahme
des cottbusser Kreises blieb unbeantwortet. Am 8. Februar
1807 feierte man das Friedensfest, während das sächsische Con-
tingent gegen die ehemaligen Verbündeten zu Felde zog.
Innere Verhältnisse, 1768—1806.
Als Friedrich August lII. nach erlangter Volljährigkeit
die Regierung selbst übernahm, fand er zwar die ernstlichsten
Bestrebungen zur Regenerirung des Staates bereits im Gang;
aber die Tiefe des Verfalls, aus dem es sich emporzuarbeiten
galt, der plötzliche Tod seines Vaters und die unter der Re-
gentschaft eingetretenen Störungen hatten es nirgends über An-
1) Deu offiziellen Artikel für die Leipziger Zeitung, der die Annahme
der Königswürde verkündigte, versah Graf Bose noch nachträglich eigen-
händig mit der üÜberschrift: „Hoch lebe Napoleon, der großmüthige
Wiederhersteller des sächsischen Königthums!“