Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Statistil. Die Stände. 665 
6 für die Stifter, 9 für die Grafen und Herren, 6 für die 
Universitäten, die sämtlicher drei Curien ungefähr 540 Köpfe. 
Alle sechs Jahre wurde ein regelmäßiger Landtag gehalten, für 
den bei sechswöchentlicher Dauer die Auslösung 52000 Thaler 
betrug; seit 1775 tagte er in dem von Krubsacius erbauten 
Landhause. Fast sämtliche Geschäfte gingen durch die Aus- 
schüsse 1). Der Erbmarschall, dessen Amt im Besitz der Familie 
Löser war, stellte zunächst von Seiten des engern Ausschusses 
der Ritterschaft die kurfürstlichen Propositionen den vorsitzenden 
Städten zu; war dann das Resultat von deren Berathungen 
wieder dem engeren Ausschuß der Ritterschaft communicirt und 
in eine ständische Schrift redigirt worden, so ließen die Stände, 
abgesehen von den verschiedenen, je nach den Umständen wechseln- 
den Interlocutorien durch das Directorium der Städte regel- 
mäßig zvei Hauptschriften abfassen, die Präliminarschrift, in 
welche auch die an die Regierung zu bringenden Beschwerden 
aufgenommen wurden, und die Bewilligungsschrift; nahm der 
Kurfürst dieselben an, so erließ er den Landtagsabschied. Sonach 
gehörte Sachsen zu denjenigen deutschen Territorien, in denen 
die ständischen Rechte durch die moderne Sonveränität nicht 
verschlungen worden waren. Freilich hatten sie auch hier, ob- 
schon Friedrich August die von seinem Vormunde aus dem 
Landtagsreverse weggelassenen Zusicherungen 1769 wieder in 
denselben aufnahm, an ihrer ehemaligen Bedeutung manche 
Schmälerung erlitten. In veraltete, schwerfällige Formen ge- 
bannt, in ihrer Wirksamkeit auf einen immerhin engen Kreis 
gesetzgeberischer Thätigkeit beschränkt und trotz ihres Bewilli- 
gungsrechts ohne Einsicht in das Ganze des Staatshaushaltes, 
durch keinerlei Kampf um allgemeine Principien und große 
politische Fragen belebt, vielmehr durch ängstliche Geheimhaltung 
1) Der engere Auéschuß der Nitterschaft bestand aus 40, der weitere 
aus 60 Mitglicdern; in jenem hatte der thüringische Kreis 11, der leip- 
ziger 9, der Kurkreis und der meißnische je 5, der erzgebirgische und 
voiglländische je 1, der nenstädter 2 Stellen: in diesem der thüringische 
15, der leipziger 11, der meißnische 9, der voigtländische 8, der Kurkreis 
und der erzgebirgische je 6, der neustädter 4. "
	        
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