668 Inneres 1768—1866.
burt und Stand der Eltern oder Reichthum auf künftige An-
stellung gegründete Ansprüche geben könnten“, unterschied aber
trotzdem zweierlei Examina, für Adlige und für Bürgerliche,
und behielt die Anstellungen bei der Landesregierung, den
Appellationsgerichten und den Stiftsregierungen ausdrücklich
den ersteren vor. Wo in einzelnen Fällen die Unentbehrlich-
keit des Talents Bürgerliche in die höhere Staatscarrière em-
porhob, da suchte wenigstens der Kurfürst den Mangel der
Geburt durch deren Nobilitirung zu ergänzen. Wie dies schon
früher, 1742, mit dem leipziger Buchhändlerssohn Th. Fritzsch,
bis 1775 Conferenzminister, geschehen war, so auch mit einem
der einflußreichsten und tüchtigsten Staatsmänner unter Frie-
drich August III., dem bereits genannten Chr. G. Gutschmid,
der nach seiner Erhebung in den Reichsfreiherrnstand 1770
zum Couferenzminister und nach v. Stutterheims Rücktritt
1790 gleichzeitig mit dem für die auswärtigen Angelegenheiten
eintretenden Grafen J. A. v. Loß zum Kabinetsminister für
die Domestiqueaffairen nebst den Militärwirthschaftssachen er-
nannt wurde, welches Amt er bis an seinen Tod 1798 beklei-
dete; der Geheimerath F. W. Ferber wurde 1776 geadelt.
Der Bürgerstand mochte sich für den niedrigeren Rang der
ihm zugänglichen Stellen durch deren große Anzahl und ver-
hältnißmäßige Einträglichkeit entschädigt halten. Zählte doch
Sachsen, ohne daß hier das libel der Vielregiererei ärger
geherrscht hätte als anderwärts, bei noch nicht 2 Millionen Ein-
wohnern 6500 Civilbeamte 1), deren Besoldung, wenn auch
an sich nicht hoch, doch durch allerlei Sporteln und Neben-
bezüge vermehrt wurde. Trotz alledem bewirkte das vom
Kurfürsten persönlich gegebeue Beispiel der Ehrenhaftinkeit, die
von ihm in allen Zweigen unverbrüchlich beobachtete Geschäfts-
ordnung und seine wohlwollende Fürsorge für den Einzelnen,
daß der sächsische Beamtenstand des vollen Vertrauens bei der
1) Heinitz, Tabellen über die Staatswirthschaft eines Staates
vierter Größe (1786); bei gleicher Bevölkerung hatte Sachsen deren im
Jahre 1836 nur 3500.