Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Zweiter Band: Von der Mitte des sechzehnten bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts. (2)

Beamtenstand. Finanzwesen. 669 
Bevölkerung und im In= und Auslande des verdienten Rufes 
der Redlichkeit und Pflichttreue in nicht geringerem Maße als 
seit Friedrich dem Großen der preußische genoß. Anderseits 
ist nicht in Abrede zu stellen, daß der einseitig juristische Cha- 
rakter der ganzen Beamtenbildung und die von oben her wir- 
kende Pedauterie einen bureaukratischen Schematismus erzeugten, 
der je länger je mehr mit den Anforderungen der Zeit in 
Zwiespalt gerieth. An der Spitze der ganzen Staatsverwaltung 
stand das Geheime Kabinet mit drei und das Geheime Con- 
silium mit sieben Departements; an den Sitzungen des letzteren 
nahm der Landesherr nicht Theil, aber auch jenes trat seit 
der Entlassung des Grafen Einsiedel nicht wieder zusammen, 
sondern jeder Minister arbeitete mit dem Kurfürsten allein. 
Die übrigen Oberbehörden waren die Landesregierung, das 
Geheime Kriegscollegium, das Oberappellationsgericht, das 
Obersteuercollegium, der Kirchenrath, das Oberconsistorium 
und die Commerciendeputation. Zu den genannten trat unter 
Friedrich August III. noch das Geheime Finanzcollegium hinzu. 
Ein Hauptverdienst nämlich dieses Fürsten besteht darin, 
das er die seit König Augusis III. Tode begonnene Ordunng 
des Finanzwesens glücklich zu Eude führte. Verzögert und 
erschwert wurde die ohnehin schwierige Aufgabe durch die große 
Theuerung, welche in Folge Mißwachses in den Jahren 1771 
und 1772 über Sachsen hereinbrach, namentlich das Gebirge 
hart heimsuchte und doppelt fühlbar dadurch wurde, daß der 
Aubau des Landes die Verheerungen des Krieges noch lange 
nicht verwunden hatte 1). Erst nachdem diese Calamität über- 
wunden war, konnte an die Rcorganisation des Finanzwesens 
nachdrücklicher Hand angelegt werden. 
Um die von 1766—1771 bei den kurfürstlichen Kassen 
entstandenen Ausfälle und die durch die Theuerung des letzten 
1) Der Schessel Roggen, welcher 1769 im Gebirge 1 Thlr. 12 Gr. 
gekostet hatle, sticg auf 9 Thlr. in Dresden, auf 14 Thlr. im Gebirge, 
die Gerstc auf 6 Thlr. 12 Gr. in Dresden, 9 Thlr. 12 Gr. im Gebirge, 
d. h. auf das Scchsfache, während die höchste Steigerung in der neuesten 
Zeit, 1846—1847, nur das Doppelte, höchstens das Dreifache betrug.
	        
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