Kassenbillets. Geheimes Finangcollegium. 671
Heinrichsorden, den Chatoullengeldern #c., die eine jährliche Er-
sparniß von 144162 Thalern ausmachten, aber den im Ver-
hältniß zur Größe des Landes überzahlreichen Hofstaat unbe-
rührt ließen, betrafen die wichtigsten Veränderungen die
Kameralverfassung, die nicht aus den Verwilligungen der Stände
sondern aus den Regalien, den Handels= und Consumtions=
abgaben, der Accise, den Kammergütern, Geleiten und Zöllen
herrührenden Einlünfte, in Bezug auf welche der Kurfürst
weniger aun die Stände gebunden war. Um die Kameralver=
waltung zu vereinfachen wurde an Stelle der vier Hauptkassen
(der Generalkriegskasse, Rentkammer, Obersteuer= und General-
acciskasse), in welche bisher die landesherrlichen Einkünfte flossen,
30. November 1773 mit Anwendung der doppelten Buchführung
hauptsächlich nach dem Plaue des Grafen Bolza eine General-
hauptkasse errichtet, welche unter unmittelbarer Direction des
Kurfürsten und des jedesmaligen Kabinetsministers des Inneren
von einigen Finanzräthen verwaltet werden sollte 1); doch blieb
dem Kammercollegium, dem Berggemach und verschiedenen
anderen Instanzen noch ein großer Theil der kurfürstlichen Re-
galien vorbehalten. Hauptgrundsatz sollte sein, das Steigen der
laudesherrlichen Kassen aus dem vermehrten Wohlstande der
Unterthauen herzuleiten und in dieser Hinsicht Handel und
Wandel zu befördern, Gewerbe und Nahrung zu ermuntern
und Jeden in den größtmöglichen Genuß seines Eigenthums zu
versetzen 2). Nach einigen Jahren wurden mit dieser Kasse die
Jurisdictions= und Rechnungssachen des Generalacciscollegiums
verbunden, dieses selbst aber aufgeläst, jene als Landescollegium
constitnirt und der Geheimerath G. R. v. Wallwitz ihr als
Vicedirector vorgesetzt. Da auch diese Verschmelzung sich als
heilsam erwies, so wurde vier Jahre darauf auch das Berg-
und Kammercollegium mit der Generalhauptkasse vercinigt und
dem ganzen combinirten Institute der Name des Geheimen
Finanzcollegiums 1. December 1782 gegeben, dessen erster
1) Cod. Aug. Cont. II, 2. p. 39 u. 1193.
2) Hunger, Eeschichte der Abgaben, S. 99.